Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain "Alsbach-Hähnlein.de" veröffentlichten Website der Gemeinde Alsbach-Hähnlein. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 15. September 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bilder und Infografiken ohne ausreichende Textbeschreibungen:
- Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind möglicherweise unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die vor dem 1. November 2023 auf der Webseite zur Verfügung gestellt wurden.
- Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus können ältere Bilder und Infografiken sowie die dazugehörigen Textpassagen lediglich dann um die fehlenden Informationen ergänzen, sofern eine konkrete Anfrage dafür vorliegt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
PDF's und Word-Dokumente:
- Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Alsbach-Hähnlein kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Alsbach-Hähnlein auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde Alsbach-Hähnlein überarbeitet werden. Die Gemeinde Alsbach-Hähnlein ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:
- Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Alsbach-Hähnlein bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da zur Einführung von "leichter Sprache" und Gebärdensprache sowohl ein personeller als auch ein hoher Kostenaufwand anfallen würden, der aktuell nicht dargestellt werden kann.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. September 2023 erstellt und zuletzt am 15. September 2023 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann,
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Rika Esser
Hessische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0611-32190
poststelle@hsm.hessen.de
Zur Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration