Friedhöfe in Alsbach-Hähnlein
Neben den zwei Friedhöfen in den Ortsteilen Alsbach (Im Erpel 14) und Hähnlein (Am Friedhof 1) gibt es in unserem Ort auch einen Jüdischen Friedhof, der seit Mitte des letzten Jahrhunderts ausschließlich als Gedenkstätte genutzt wird. Der Jüdische Friedhof erstreckt sich zwischen der östlich gelegenen Bundesstraße 3 und der westlich gelegenen Bahnlinie, direkt nördlich der Landstraße 3112 zwischen den Ortsteilen Alsbach und Hähnlein. Die Zufahrt erfolgt über einen westlich der B3 gelegenen Weg.
Wer kann in Alsbach-Hähnlein bestattet werden?
- Personen, die zum Zeitraum ihres Todes Bürgerinnen oder Bürger der Gemeinde Alsbach-Hähnlein waren
- Menschen, denen in der Vergangenheit bereits das Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof zugesprochen wurde
- Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt Einwohnerinnen oder Einwohner der Gemeinde waren
- Auf Wunsch eines Elternteils, die/der Bürger/in der Gemeinde ist: totgeborene Kinder vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats und Föten
Verschiedene Grabarten auf den Friedhöfen
- Reihengrabstätten (Grabstätten für eine Erdbestattung; sie werden der Reihe nach belegt, eine Verlängerung ist nicht möglich)
- Wahlgrabstätten (Einzel/Doppel) für Erdbestattungen (Nutzungsrecht bei Antrag: 30 Jahre)
- Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen (bis zu zwei Urnen)
- Urnenreihengrabstätten (sie werden der Reihe nach belegt)
- Urnenwände (Kolumbarien) für bis zu zwei Urnen
- Memoriam-Wald (Feld für die anonyme Beisetzung einer Urne)
- Gemeinschaftliche Bestattungsfläche für totgeborene Kinder und Föten (Sternenkinder-Anlage) - aktuell nur auf dem Friedhof in Alsbach
Die Trauerhallen können nach vorheriger Absprache für Trauerfeierlichkeiten gegen Gebühr genutzt werden.
Ruhe- und Nutzungszeiten
- Für Einzel- und Doppelgräber gilt grundsätzlich eine Ruhezeit (Ruhefrist) von 25 Jahren für die Verstorbenen und eine Nutzungszeit von 30 Jahren für die Angehörigen, sofern ein Grab neu erworben wird.
- Die Ruhezeiten (Ruhefristen) der Urnengräber betragen 20 Jahre, unabhängig ob die Urnen in der Erde beigesetzt wurden oder in einer Urnenwand. Der gleiche Zeitraum gilt auch für anonyme Urnenbeisetzungen im Memoriam-Wald.
Zur Begriffserklärung:
- Die Nutzungszeit ist die Laufzeit einer Grabstätte, für die das Nutzungsrecht erworben, wieder erworben oder verlängert wurde.
- Die Ruhefrist ist die Zeitspanne, innerhalb derer die Grabstelle nicht erneut belegt werden darf.
Ein Feld für Sternenkinder auf dem Alsbacher Friedhof
Der Begriff "Sternenkinder" kommt hierzulande immer dann zum Einsatz, wenn Kinder vor, während oder kurz nach der Geburt sterben. Für solch eine erschütternde Situation wollten wir bei uns in Alsbach-Hähnlein einen Ort schaffen, an dem die Eltern um ihre Kinder würdevoll trauern können. Denn leider ist es Realität, dass die fehlende Bestattungspflicht für Kinder unter 500 Gramm oder sofern sie vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden, immer wieder dazu führt, dass die Verstorbenen – so hart das Wort ist – „entsorgt“ werden, wenn geeignete Bestattungsorte fehlen.
Die kleinen Grabstätten, die nun auf dem Friedhof in Alsbach entstanden sind, können mit einem Namensschild versehen werden und bieten eine Ablagefläche für Blumen oder kleine Erinnerungsgegenstände an die Verstorbenen.
Der eingefasste Bereich wird mit voranschreitendem Wachstum der gesetzten Pflanzen auch optisch abgrenzt, so dass die Trauer in einem ruhigeren Umfeld erfolgen kann.
Wir kooperieren bei diesem Thema mit der freiberuflichen Hebamme Anna Rechel (Telefonnummer: 0176-84531794) aus der Sandwiese, die neben ihrer Ausbildung zur Familientrauer- und Sterbebegleiterin auch für das „Sternenkinderzentrum Odenwald e.V." (zur Homepage) tätig ist. Sie ist eine geeignete Ansprechpartnerin und bringt das nötige Wissen und die Empathie mit, um Eltern in einer solch schwierigen Situation eine gute Hilfe sein zu können.
Grundsätzlich richtet sich unser Angebot an Betroffene aus Alsbach-Hähnlein oder aber jene, die einen starken familiären Bezug zu Alsbach-Hähnlein nachweisen können.
Sollte der Bedarf erkennbar werden, prüfen wir, auch eine vergleichbare Alternative auf dem Hähnleiner Friedhof zu schaffen.
Abgesehen von den Kosten für die Namensschilder werden wir übrigens keine Gebühren für die Nutzung der kleinen Grabstätten erheben.
Mehr Infos zum Jüdischen Friedhof
Der Jüdische Friedhof befindet sich im Ortsteil Alsbach (nördlich der L 3112, Zufahrt über einen von der B3 abzweigenden Weg). Er ist der größte jüdische orthodoxe Landfriedhof Hessens und umfasst eine Fläche von etwa 22.600 Quadratmetern, auf denen über 2100 Grabsteine stehen.
Der Friedhof ist Eigentum des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Hessen.
Von 1616 bis 1948 wurden hier Jüdinnen und Juden aus 32 umliegenden Ortschaften beerdigt, die sich heute auf die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und den Kreis Bergstraße verteilen.
Dass jüdisches Leben in Alsbach auf eine Jahrhunderte alte Geschichte zurückblicken kann, zeigt die erstmalige Erwähnung eines ortsansässigen jüdischen Bürgers im Jahr 1423, dessen Name (inklusive seiner Familie) in einem Rechnungsbuch dokumentiert ist.