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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 TDDDG mit dem Zweck Ihnen die Möglichkeit zur unkomplizierten  und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

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  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Alsbach-Hähnlein
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Spielplatz Wiedemann am Schloss
Rathaus Eingang
Erpelanlage
Blick über das Alsbacher Schloss
Erpelanlage
Alte Bürgermeisterei
Gemeinschaftshaus Sandwiese
Marktplatz Hähnlein
Erpelanlage CloseUp
Überblick über Friedhof
Museum Hähnlein
Blick über Sportplatz
Weinlagen bei Alsbach
Rathaus Eingang
Calisthenics Anlage Sandwiese
Erpelanlage
Erpelanlage CloseUp
Museum Hähnlein
Schloss Fahne

Bürgerservice-Portal

Willkommen im "Online-Rathaus"

Immer mehr Dienstleistungen in öffentlichen Verwaltungen sollen für Bürgerinnen und Bürger unkompliziert online zugängig sein. Darauf haben sich Bund, Länder und Kommunen mit dem Erlass des Onlinezugangsgesetzes verständigt.

Auch Alsbach-Hähnlein bietet bereits einige Dienstleistungen hier auf dieser Seite oder im neuen Bürgerservice-Portal, das sukzessive aufgebaut wird. Das bedeutet: Sie müssen für viele Dinge nicht mehr persönlich im Bürgerbüro vorbeischauen, sondern können Ihr Anliegen direkt am heimischen Computer erledigen oder sich entsprechend informieren.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie einige oft nachgefragte Informationen, die Ihnen vor diesem Hintergrund möglicherweise weiterhelfen können – sortiert in die unterschiedlichen Zuständigkeitsbereiche.

Bitte beachten Sie, dass wir neben den unten aufgeführten Links auch einige Formulare zur Verfügung stellen, die Ihnen die schriftliche Korrespondenz mit dem Rathaus vereinfachen.

In den kommenden Jahren wird dieser Bereich ebenso wie das Bürgerservice-Portal sukzessive ausgebaut.

Deswegen: Schauen Sie gerne immer mal wieder vorbei.

Achtung: Aktuell verzögerte Ausstellung von Reisepässen (Update: Juli 2024)

Die Ausstellung von Reisepässen benötigt aktuell leider eine größere Vorlaufzeit. Hintergrund ist, dass die Bundesdruckerei derzeit so viele Anträge auf Reisepässe vorliegen hat, dass eine Bearbeitungszeit von acht bis zehn Wochen durchaus im Bereich des möglichen liegt. Diese Situation dürfte sich nach unseren Informationen vorerst nicht wesentlich entspannen.

Zwar gibt es die Möglichkeit, sich einen Express-Reisepass ausstellen zu lassen, der innerhalb weniger Werktage abholbereit vorliegt. Doch dieser ist mit einem Kostenzuschlag in Höhe von 32 Euro verbunden.

Sie benötigen jetzt einen Termin bei uns im Bürgerbüro? Nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung oder rufen Sie unsere zentrale Rufnummer im Rathaus an: Telefonnummer: 06257 – 5008-0.

Bürgerbüro-Termine: Jetzt auch online vereinbaren!

Nur wenige Mausklicks und Sie haben einen Termin in unserem Bürgerbüro? Kein Problem.

In Kooperation mit dem Anbieter „Terminland“ geben Sie zunächst ein, zu welchem Thema Sie einen Termin in unserem Bürgerbüro wünschen. In einem zweiten Schritt bekommen Sie den Kalender angezeigt und können auf einen Blick sehen, wann unser Bürgerbüro noch einen Termin für Sie frei hat.

Anschließend bitten wir Sie noch um Ihre persönlichen Daten, damit wir Sie bei Rückfragen gleich kontaktieren und unseren gemeinsamen Termin bestmöglich vorbereiten können.

Unser digitales Angebot, das Sie sowohl für das Rathaus in Alsbach als auch unsere Außenstelle in Hähnlein nutzen können, bedeutet natürlich nicht, dass Sie uns nicht auch weiterhin telefonisch erreichen, um Termine zu vereinbaren. Wir sind zu unseren Servicezeiten montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer Telefonnummer: 06257 5008-0 für Sie da.

Die Abholung von Ausweisdokumenten ist nach vorheriger Information durch uns auch ohne Termin möglich - immer mittwochs von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr.

Die Kolleginnen des Bürgerbüros freuen sich auf Ihren Besuch!

TERMIN JETZT ONLINE BUCHEN

Dienstleistungs-Dienstag: zwei Mal im Monat

An jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat können Sie von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr ohne Termin im Rathaus vorbeikommen, wenn Sie eines der folgenden Anliegen haben:

  • Abholung eines Personalausweises oder Reisepasses (natürlich nur, wenn Sie vorher informiert wurden, dass das neue Dokument bereit liegt)
  • Ausstellung einer Meldebescheinigung
  • Abholung von Restmüllsäcken

Für alle anderen Anfragen - auch wenn Sie in der Außenstelle Hähnlein vorbeikommen möchten - bitten wir Sie weiter darum, Termine zu vereinbaren. Entweder hier online oder indem Sie direkt bei uns anrufen: Telefonnummer: 06257 5008-0.

Standesamt

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben Alsbach-Hähnlein und Seeheim-Jugenheim bereits 2013 ihre Standesämter zusammengelegt. Da der Sitz des Amtes in der Gemeindeverwaltung von Seeheim-Jugenheim liegt, können beim Klick auf unten stehende Links in einigen Fällen Logos und Bilder aus Seeheim-Jugenheim angezeigt werden. Sie sind trotzdem an der richtigen Stelle.

Das Standesamt bietet Ihnen die Möglichkeit, Urkunden (Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden) online zu bestellen.

Bitte fordern Sie die gewünschte Urkunde nur einmal über die unten aufgeführten Links an, sonst stellt das Standesamt Ihnen die Urkunde mehrfach kostenpflichtig aus.

Bezahlen lassen sich die beim Standesamt bestellten Urkunden online über den Zahlungsdienstleister „Paypal“.

Bauamt

Die aktuellen Bodenrichtwerte in der Gemarkung Alsbach-Hähnlein (und ganz Hessen) finden Sie hier. Bitte vergrößern Sie die Karte so lange, bis Ihnen die gewünschten Zahlen angezeigt werden. 

Kinder- und Jugendförderung

Ihre Anmeldung zu Ferienspielen und Freizeiten unserer Kinder- und Jugendförderung können Sie online durchführen. In den meisten Fällen können Sie anfallende Gebühren auch gleich auf dem digitalen Weg bezahlen. Viele weitere Informationen finden Sie hier auf der eigenen Seite der Kinder- und Jugendförderung.

Weitere Themen

Hier finden Sie einige weitere Links, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen.

Sollten Sie darüber hinaus einen Wunsch haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserem Bürgerbüro.

Abfallkalender

Umfassende Informationen zur Abfallbeseitigung finden Sie beim Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg unter www.zaw-online.de.

Den Abfallkalender 2024 für die Gemeinde Alsbach-Hähnlein können Sie sich aber auch hier (PDF-Dokument, 96,88 KB, 15.12.2023)   direkt von unserer Seite im PDF-Format herunterladen.

Beantragung eines Brunnens

Die Beantragung bzw. Anzeige eines Brunnens kann hier digital vorgenommen vorgenommen werden:

Alternativ kann auch der Weg über die Webseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg genommen werden, wo Sie weitere Informationen finden.

Sofern der Brunnen maximal 10 m tief gebohrt wird, ist i. d. R. eine Anzeige ausreichend. Der Brunnen muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (Eingangsdatum des digitalen Antrags bzw. des Anzeigeformulars).

Sofern der Brunnen tiefer als 10 m gebohrt werden soll, ist ein Antrag auf Erlaubnis erforderlich. Auch dieser kann digital unter dem oben genannten Link gestellt werden.

Für die digitale Anzeige/den digitalen Antrag müssen folgende Daten und Unterlagen bereit gehalten werden:

  • Daten der antragstellenden Person
  • Angaben zum Standort des Brunnens (Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Technische Daten des Brunnens (Bohrtiefe, voraussichtliche Entnahmemenge, Verwendungszweck, Art der Entnahme)
  • Lageplan mit verbindlicher Einzeichnung des Brunnenstandorts
  • Einverständniserklärung des Eigentümers, sofern die antragstellende Person nicht Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist
  • Sofern der Brunnen tiefer als 10 m gebohrt werden soll: Zertifikat der Bohrfirma nach Arbeitsblatt DVGW W 120-1
  • Sofern der Brunnen tiefer als 10 m gebohrt werden soll: Produktblätter für die zur Verwendung vorgesehenen Materialien (Brunnen- und Filterrohre, Filterkies, Abdichtmaterialien und Bohrspülmittel), aus denen deren Eignung für den Brunnenbau hervorgeht

Störung der Straßenbeleuchtung

Ob eine Störung der Straßenbeleuchtung durch die Gemeinde oder die GGEW als Netzbetreiber behoben wird, ist abhängig von der Stelle, die die Störung verursacht. Gerne können Sie uns aber alle Störungen über den Mängelmelder mitteilen, die wir dann an die richtige Stelle weiterleiten.