Informationen zur Grundsteuer-Reform
Erstelldatum07.06.2024
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gestern wurden vom 𝗛𝗲𝘀𝘀𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗺𝗶𝗻𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿𝗶𝘂𝗺 die Empfehlungen für die Berechnung der „aufkommensneutralen“ Hebesätze für alle Gemeinden in Hessen veröffentlicht.
Dazu ein Auszug aus deren Veröffentlichung:
"𝙰𝚞𝚏𝚔𝚘𝚖𝚖𝚎𝚗𝚜𝚗𝚎𝚞𝚝𝚛𝚊𝚕𝚎 𝚄𝚖𝚜𝚎𝚝𝚣𝚞𝚗𝚐 𝚍𝚎𝚛 𝙶𝚛𝚞𝚗𝚍𝚜𝚝𝚎𝚞𝚎𝚛𝚛𝚎𝚏𝚘𝚛𝚖
𝙼𝚒𝚝 𝚍𝚎𝚛 𝙶𝚛𝚞𝚗𝚍𝚜𝚝𝚎𝚞𝚎𝚛𝚛𝚎𝚏𝚘𝚛𝚖 𝚠𝚞𝚛𝚍𝚎 𝚍𝚒𝚎 𝙶𝚛𝚞𝚗𝚍𝚜𝚝𝚎𝚞𝚎𝚛 𝚒𝚖 𝙴𝚒𝚗𝚔𝚕𝚊𝚗𝚐 𝚖𝚒𝚝 𝚍𝚎𝚗 𝚅𝚘𝚛𝚐𝚊𝚋𝚎𝚗 𝚍𝚎𝚜 𝙱𝚞𝚗𝚍𝚎𝚜𝚟𝚎𝚛𝚏𝚊𝚜𝚜𝚞𝚗𝚐𝚜𝚐𝚎𝚛𝚒𝚌𝚑𝚝𝚜 𝚗𝚎𝚞 𝚐𝚎𝚛𝚎𝚐𝚎𝚕𝚝. 𝙳𝚒𝚎 𝚁𝚎𝚏𝚘𝚛𝚖 𝚍𝚎𝚛 𝙶𝚛𝚞𝚗𝚍𝚜𝚝𝚎𝚞𝚎𝚛 𝚜𝚘𝚕𝚕 𝚗𝚊𝚌𝚑 𝚍𝚎𝚖 𝚆𝚒𝚕𝚕𝚎𝚗 𝚟𝚘𝚗 𝙱𝚞𝚗𝚍 𝚞𝚗𝚍 𝙻ä𝚗𝚍𝚎𝚛𝚗 𝚊𝚞𝚏𝚔𝚘𝚖𝚖𝚎𝚗𝚜𝚗𝚎𝚞𝚝𝚛𝚊𝚕 𝚞𝚖𝚐𝚎𝚜𝚎𝚝𝚣𝚝 𝚠𝚎𝚛𝚍𝚎𝚗. 𝙳𝚊𝚜 𝚋𝚎𝚍𝚎𝚞𝚝𝚎𝚝, 𝚍𝚊𝚜𝚜 𝚎𝚒𝚗𝚎 𝙺𝚘𝚖𝚖𝚞𝚗𝚎 𝟸𝟶𝟸𝟻 𝚗𝚊𝚌𝚑 𝚍𝚎𝚖 𝚗𝚎𝚞𝚎𝚗 𝚁𝚎𝚌𝚑𝚝 𝚎𝚝𝚠𝚊 𝚐𝚕𝚎𝚒𝚌𝚑 𝚟𝚒𝚎𝚕 𝚎𝚒𝚗𝚗𝚎𝚑𝚖𝚎𝚗 𝚜𝚘𝚕𝚕 𝚠𝚒𝚎 𝟸𝟶𝟸𝟺 𝚗𝚊𝚌𝚑 𝚍𝚎𝚖 𝚊𝚕𝚝𝚎𝚗 𝚁𝚎𝚌𝚑𝚝.
𝙳𝚊𝚜 𝚑𝚎𝚒ß𝚝 𝚗𝚒𝚌𝚑𝚝, 𝚍𝚊𝚜𝚜 𝚍𝚒𝚎 𝙶𝚛𝚞𝚗𝚍𝚜𝚝𝚎𝚞𝚎𝚛 𝚏ü𝚛 𝚍𝚎𝚗 𝚒𝚗𝚍𝚒𝚟𝚒𝚍𝚞𝚎𝚕𝚕𝚎𝚗 𝚂𝚝𝚎𝚞𝚎𝚛𝚙𝚏𝚕𝚒𝚌𝚑𝚝𝚒𝚐𝚎𝚗 𝚋𝚎𝚕𝚊𝚜𝚝𝚞𝚗𝚐𝚜𝚗𝚎𝚞𝚝𝚛𝚊𝚕 𝚜𝚎𝚒𝚗 𝚖𝚞𝚜𝚜.𝙵ü𝚛 𝚍𝚒𝚎 𝚎𝚒𝚗𝚣𝚎𝚕𝚗𝚎𝚗 𝚂𝚝𝚎𝚞𝚎𝚛𝚙𝚏𝚕𝚒𝚌𝚑𝚝𝚒𝚐𝚎𝚗 𝚔𝚊𝚗𝚗 𝚜𝚒𝚌𝚑 𝚍𝚒𝚎 𝚂𝚝𝚎𝚞𝚎𝚛𝚣𝚊𝚑𝚕𝚞𝚗𝚐 𝚊𝚞𝚏𝚐𝚛𝚞𝚗𝚍 𝚍𝚎𝚛 𝚗𝚎𝚞𝚎𝚗 𝚂𝚝𝚎𝚞𝚎𝚛𝚖𝚎𝚜𝚜𝚋𝚎𝚝𝚛ä𝚐𝚎 𝚒𝚗 𝚅𝚎𝚛𝚋𝚒𝚗𝚍𝚞𝚗𝚐 𝚖𝚒𝚝 𝚍𝚎𝚗 𝚗𝚎𝚞𝚎𝚗 𝙷𝚎𝚋𝚎𝚜ä𝚝𝚣𝚎𝚗 𝚐𝚎𝚐𝚎𝚗ü𝚋𝚎𝚛 𝚍𝚎𝚖 𝚊𝚕𝚝𝚎𝚗 𝚁𝚎𝚌𝚑𝚝 ä𝚗𝚍𝚎𝚛𝚗."
Um auch im Jahr 2025 ungefähr den gleich Betrag (Haushaltsplan 2024: Grundsteuer 1.950.000 Euro) bei der Grundsteuer einzunehmen wie im Jahr 2024, 𝗵𝗮𝘁 𝗵𝗲𝘂𝘁𝗲 𝗱𝗮𝘀 𝗟𝗮𝗻𝗱 𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗘𝗺𝗽𝗳𝗲𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝘂𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗚𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗱𝗲 𝘃𝗲𝗿ö𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁:
Grundsteuer A: 677,86 % (bisher 445)
Grundsteuer B: 585,95% (bisher 445)
Das bedeutet: 𝗢𝗯𝘄𝗼𝗵𝗹 𝗱𝗶𝗲 𝗛𝗲𝗯𝗲𝘀ä𝘁𝘇𝗲 𝗵ö𝗵𝗲𝗿 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗮𝗹𝘀 𝗯𝗶𝘀𝗵𝗲𝗿, 𝗯𝗹𝗲𝗶𝗯𝗲𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗘𝗶𝗻𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝘂𝗻𝘀 𝗮𝗹𝘀 𝗚𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝗱𝗲 𝗴𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵. Es verändert sich aber die Verteilung. Einige Grundstückseigentümer werden mehr zahlen müssen, einige weniger. Für andere verändert sich vielleicht kaum etwas.
𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴: Derzeit können wir keine individuellen Auskünfte an die Hauseigentümer geben. Das liegt daran, dass uns als Gemeinde die Bescheide über Grundsteuermessbeträge - anders als vielen Grundstückseigentümern - bisher noch nicht vorliegen.
Der Gemeindevorstand wird sich zeitnah mit dem Thema beschäftigen. Sobald es hier neue Informationen gibt, werde ich Sie informieren.
Herzliche Grüße
Ihr
Sebastian Bubenzer
Bürgermeister