Erdrutsch in der Schloss-Zufahrt: So geht es weiter
Erstelldatum29.05.2024
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aktuell aufgrund eines Erdrutsches gesperrte Schloss-Zufahrt bewegt viele Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir auf die wichtigsten Fragen einige Antworten vorbereitet, die wir Ihnen nach Tagen der intensiven Gespräche mit verschiedenen Fachleuten und Genehmigungsbehörden mitteilen möchten. Der Übersichtlichkeit halber in Form einer FAQ („Frequently Asked Questions“ / „Regelmäßig wiederkehrende Fragen“).
Die untenstehenden Inhalte können Sie als PDF-Dokument auch hier (PDF-Dokument, 127,96 KB, 29.05.2024) herunterladen.
Was ist passiert?
In der Nacht vom 17. auf den 18. Mai 2024 ist im Bereich der ersten Spitzkehre in der Auffahrt zum Alsbacher Schloss ein größeres Stück Hang (etwa 15 auf 15 Meter) abgerutscht. Die im oberen Bereich des Abgangs vorbeiführende Straße ist größtenteils unversehrt, wenn man von einer Rinne zur Führung des Regenwassers absieht. Die Straße im unteren Bereich des Erdabgangs ist vollständig intakt, da das abgebrochene Erdmaterial zunächst in den darunter führenden Bach gefallen ist.
Was war die Ursache?
Da in den Wochen vor dem Ereignis und auch unmittelbar davor teils ergiebiger Dauerregen niedergegangen ist, ist davon auszugehen, dass Teile des Hanges unterspült wurden und damit eine Dynamik ausgelöst wurde, die zu diesem größeren Hangabbruch geführt hat.
Welche unmittelbaren Maßnahmen wurden ergriffen?
Unmittelbar nach Kenntnis des Schadensereignisses wurde die Zufahrt zum Alsbacher Schloss für den Verkehr gesperrt. Im oberen Bereich des Abbruchs wurde zudem eine optische Sicherung vorgenommen.
Am Vormittag des 18. Mai wurde außerdem die Feuerwehr Alsbach-Hähnlein hinzugezogen, die zusätzlich einen Baufachberater des THW Pfungstadt konsultierte.
Bedingt durch das Wochenende und den Feiertag (Pfingstmontag, 20. Mai) wurde das Schadensbild ab dem 21. Mai durch verschiedene Sachverständige begutachtet – unter anderem einen Bodengutachter, ein Planungsbüro, Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und der Wasserbehörde sowie einen Bauvermesser.
Der Bachlauf, der durch den Erdabgang kurzzeitig blockiert war, wurde von grobem Material freigeräumt, um eine Aufstauung von Wasser zu vermeiden, die schlimmstenfalls zu Überschwemmungen hätte führen können. Erste größere Arbeiten wurden am vergangenen Samstag durch ein Fachunternehmen ausgeführt.
Wie sieht der Plan aus?
Nach aktuellem Planungsstand muss der Böschungsfuß, also der Bereich zwischen Erdrutsch-Abbruchkante im oberen Bereich und dem unteren Bereich, an dem die Straße läuft, komplett neu gestaltet werden. Verschiedene Alternativen wurden diskutiert – unter anderem die Installation einer sogenannten Spundwand, zur Sicherung des Hangs. Diese Maßnahme wäre verhältnismäßig (zeit)aufwändig und ist mit einem höheren Ausführungsrisiko verbunden. So müsste in dem betroffenen Bereich eine Proberammung vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass die Spundwand ausreichend tief in den Untergrund eingebracht werden kann, bevor nicht durchgängiger Fels erreicht wird.
Deshalb wird nun eine Alternative verfolgt. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde ist es möglich, den Bachlauf über die Länge des Erdabbruch-Bereichs zu verrohren und darüber einen vergleichsweise sanft ansteigenden Böschungsverlauf zu modellieren. Zum Einsatz kommen soll ein Betonrohr mit einem 1000er-Durchmesser (ein Meter), das optisch nach Abschluss der Maßnahme durch die darüber angelegte Böschung nicht mehr zu erkennen ist. Dabei wird auf die Durchgängigkeit des Rohres für kleinere Tiere geachtet.
Das abgegangene Material unterhalb der Abbruchkante wird durch Grobschotter mit Splitt aufgefüllt, dessen Begrünung durch die starke Vegetation im Waldbereich mittelfristig automatisch erfolgt. Dies wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde besprochen, die keine Notwendigkeit für eine Ausgleichsmaßnahme sieht.
Es ist davon auszugehen, dass mindestens 200 bis 250 Kubikmeter an Material ausgebracht werden müssen, um die Böschung anzulegen.
In besagtem Bereich soll außerdem ein Geogitter eingebracht werden, um die Zugkräfte des Untergrunds aufzunehmen.
Da es sich bei dem Wasserverlauf um ein sogenanntes „Gewässer von wasserwirtschaftlich nicht untergeordneter Bedeutung“ handelt, wurde mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt, parallel zu der Maßnahme einen entsprechenden Antrag zu stellen, um mit den Arbeiten möglichst zügig beginnen zu können.
Um sicher zu gehen, dass im Bereich der Straße, die an der Abbruchkante entlangführt, keine Bewegung im Untergrund mehr stattfindet, werden drei Mal in der Woche Vergleichsaufnahmen gemacht und die Straße auf Risse kontrolliert.
Was bedeutet das für Veranstaltungen oder die Erreichbarkeit des Alsbacher Schlosses ?
Für den allgemeinen Individualverkehr bleibt die Zufahrt zum Alsbacher Schloss bis auf weiteres gesperrt. Mit dem Pächter der Gastronomie wurde abgestimmt, dass dieser die Möglichkeit zur Zufahrt mit einem normalen Pkw erhält. Gleiches gilt für einen Vertreter des Schlossvereins.
Im Zusammenhang mit Veranstaltungen auf dem Alsbacher Schloss können Einzelgenehmigungen für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen erteilt werden. Entsprechende Anfragen sind an das Ordnungsamt zu richten. Die Zufahrt für (Pendel)Busse, Lastwagen oder andere Fahrzeuge schwerer als 3,5 Tonnen ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen gelten lediglich im Rahmen einer Gefahrenabwehr für Fahrzeuge der Feuerwehr oder Rettungswagen.
Gleichzeitig bleibt die Schlosszufahrt auch für Radfahrer und Fußgänger gesperrt, um den Baustellenbetrieb, der sich auch aufs Wochenende erstrecken kann, möglichst reibungslos zu gestalten. Fußgänger können die Zuwege über die Hindenburgstraße, den Marienruhweg und den Hohlweg nutzen.
Ebenfalls im Zusammenhang mit den Bauarbeiten weisen wir vorsorglich darauf hin, dass gegebenenfalls kurzfristig Halteverbote im Bereich der Kirchstraße ausgesprochen werden müssen.
Wann kann mit einem Abschluss der Instandsetzung / Sanierung gerechnet werden?
Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu beurteilen, da noch einige Voruntersuchungen ausstehen. Im Idealfall ist von einer Instandsetzungsdauer von 10 bis 12 Wochen auszugehen, schlimmstenfalls ist der Zeitraum deutlich größer.
Welche Veranstaltungen auf dem Alsbacher Schloss sind in der nächsten Zeit betroffen?
Am Wochenende des Erdrutsches musste leider unmittelbar ein Pfingstfest auf dem Alsbacher Schloss abgesagt werden. Welche weiteren Veranstaltungen betroffen sind, ist abhängig von der Instandsetzungsdauer.
Mindestens betroffen sind nach aktuellem Stand aber alle Veranstaltungen bis Anfang August, unter anderem der „Mittelalterliche Handwerkermarkt“ am 8. und 9. Juni sowie das Familiensommerfest am 13. und 14. Juli.
Das erste Alsbacher Schloss-Festival vom 25. bis 27. Juli wurde bereits mit Datum vom 27. Mai durch den Veranstalter abgesagt. Bereits gekaufte Karten können nach Informationen des Veranstalters an den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden.
Ob die aktuell noch geplanten Veranstaltungen angesichts der Einschränkungen im Rahmen der Zufahrt (s.o.) stattfinden können oder abgesagt werden müssen, obliegt dem Veranstalter.
Was kostet die Instandsetzungsmaßnahme?
Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret zu beziffern. Von einer sechsstelligen Summe ist allerdings auszugehen.
Herzliche Grüße
Ihr
Sebastian Bubenzer
Bürgermeister