Ortsdurchfahrt Hähnlein - endlich ganztägig Tempo 30
Erstelldatum02.05.2024
Auf diese Nachricht haben viele Hähnleinerinnen und Hähnleiner lange gewartet. Heute ist es soweit: Wir können in der Gernsheimer Straße und hinter dem östlichen Ortseingang in der Alsbacher Straße (Ortsdurchfahrt, L 3112) eine ganztägige Tempo 30-Geschwindigkeitsbeschränkung umsetzen. Das erste Verkehrszeichen steht, die weiteren werden bis Ende des Tages angebracht.

Da wir hier von einer Landesstraße sprechen, haben wir das Thema in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Straßenbaulastträger Hessen Mobil koordiniert und auch das Polizeipräsidium Südhessen – heute vertreten durch Harald Heldmann (Leiter der Polizeistation Pfungstadt) und unseren Schutzmann vor Ort Andreas Stürmlinger – war bei diesem Prozess immer eingebunden.
Eine Landesstraße ohne Unfallschwerpunkt? Das machte es in den vergangenen Jahren mehrfach unmöglich, ganztägig eine Geschwindigkeitsreduzierung anzuordnen. Dabei berichteten Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig, dass sie Tempo 30 an manchen Engstellen in der Gernsheimer Straße für unabdingbar hielten – insbesondere, wenn auch noch Schwerlastverkehr den begrenzten Raum auf der Straße nutzen muss.
Zwischenzeitlich konnte zwar eine Geschwindigkeitsreduzierung für die Nachtstunden angeordnet werden, doch für den Tag sind wir erst jetzt am Ziel.
Begründen lässt sich das mit jüngsten Lärmmessungen. So wurde bei der letzten Verkehrszählung festgestellt, dass an etwa 100 von 130 geprüften Häusern entlang der Gernsheimer Straße tagsüber regelmäßig eine Lärmbelastung von mehr als 65 Dezibel gemessen wird. Ich habe das bereits an anderer Stelle in unserem Gemeindeparlament gesagt: Das entspricht einer Lärmbelastung, die irgendwo zwischen „normaler Sprache in einem Meter Abstand“ und „Staubsauger in einem Meter Entfernung“ angesiedelt ist.
Darüber hinaus wird ebenfalls an etwa 100 Häusern nachts regelmäßig ein Wert von 55 Dezibel überschritten.
Damit kann die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung nun aus Gründen des Lärmschutzes nach Maßgabe der Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) erfolgen.
Dass mit einer angestrebten Reduzierung des Lärms aus unserer Sicht nun auch noch der Verkehrsfluss sicherer wird, ist ein nicht zu verachtender „Nebeneffekt“.
Ich möchte mich an dieser Stelle nicht nur bei Hessen Mobil, Wolfgang Röhrig von der Unteren Verkehrsbehörde sowie der Polizei bedanken. Mein besonderer Dank gilt unserem Ordnungsamtsleiter Patrick Spalke, der nicht nur frühzeitig auf die Möglichkeit einer Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen aufmerksam wurde, sondern in den vergangenen Monaten bis zum heutigen Tag am Ball blieb, um zu einem positiven Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger von Hähnlein zu kommen.
Perspektivisch möchten wir auch noch in der Rodauer Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 umsetzen. Hier gehen wir davon aus, dass das mit der Inbetriebnahme der geplanten neuen Krippe (Arbeitstitel „Täubchen“) möglich wird. Und auch für den Bereich der Marktstraße zwischen Rodauer Straße und Waldstraße setzen wir uns für eine Tempo 30-Regelung ein.
Herzliche Grüße
Ihr
Sebastian Bubenzer
Bürgermeister