Datenschutzerklärung Meldewesen
Benachrichtigung über gespeicherte und verarbeitete Daten im Bereich des digitalen Meldewesens:
Die Erhebung der Daten steht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Verfahrens „Meldewesen“ der Gemeinde Alsbach-Hähnlein. Die u. g. Leistungen können nur unter Angabe der erforderlichen Daten erfolgen.
Gem. Art 6 Absatz 1 i.V. mit Art 13 der DSGVO i.V. mit §§ 3 und 31 HDSIG werden folgende Daten im Zuge des Verfahrens „Meldewesen“ erhoben, verarbeitet und gespeichert:
Anmeldung Hauptwohnung
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift
- E-Mailadresse
- Telefonnummer (freiwillig)
- Adressdaten Eigentümer (Wohnungsgeberbescheinigung)
Verlust von Dokumenten:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift
- E-Mailadresse
- Telefonnummer (freiwillig)
- Ort des Verlustes
- Datum des Verlustes
- Grund des Verlustes
Ausstellung einer Meldebescheinigung:
- Name
- Vorname
- Stelle an der die Meldebescheinigung vorgelegt werden soll
- Geburtsdatum
- Aktuelle Anschrift
- E-Mailadresse
- Telefonnummer (freiwillig)
Bei der Zahlung:
Die Zahlung (nur bei Meldebescheinigungen) erfolgt über das Portal epay21 von der ekom21. Hier werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Die Zahlungsdaten lediglich von dem jeweiligen eigenen Zahlungsanbieter erfasst.
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie können über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten Auskunft verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen soweit präzisieren, dass uns das Zusammenstellen der erforderlichen Informationen möglich ist. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO durch die Bestimmungen des Art. 23 DSGVO eingeschränkt sein kann.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre personenbezogenen Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO, § 14 BMG)
Sie können unter bestimmten Bedingungen die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden oder ob einer Löschung Ihrer personenbezogenen Daten gesetzliche Aufbewahrungsfristen und -pflichten entgegenstehen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Sie haben unter bestimmten Bedingungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt, der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO aufgrund der Bestimmungen des § 35 HDSIG eingeschränkt sein kann.
Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Alsbach-Hähnlein, info(@)alsbach-haehnlein.de, Tel. Telefonnummer: 06257/5008-0 oder an die hiesige Datenschutzbeauftragte, datenschutz(@)alsbach-haehnlein.de wenden.























