Benachrichtigung über gespeicherte und verarbeitete Daten im Rahmen von Stellungnahmen bei Bauleitplanungen
Gem. § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und dem Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz werden folgende Daten verarbeitet:
1. Name und Anschrift des Absenders der Stellungnahme
2. Evtl. E-Mailadresse (Sofern die Stellungnahme elektronisch übermittelt wird)
Die Erhebung der Daten steht im öffentlichen Interesse zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Baugesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.
Die Erhebung der Daten steht im Zusammenhang mit der Möglichkeit (Zweck) Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitplanungen abzugeben.
Grundsätzlich werden Ihre Daten gelöscht, sobald sie für das Verfahren der Bauleitplanung nicht mehr benötigt werden. Innerhalb der Gemeinde werden Ihre Daten nicht an andere Abteilungen weitergegen. Zur Beschlussfassung in den gemeindlichen Gremien werden die Stellungnahmen nur anonymisiert vorgelegt. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ebenfalls nicht.
Ihre Rechte als Betroffene/r sind in den Artikeln 15 (Auskunftsrecht) ,16 (Datenberichtigung), 17 (Löschung) der DS-GVO niedergelegt.
Sie haben das Recht auf:
Auskunft
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten.
Löschung
Sie haben das Recht darauf, dass wir Ihre Daten löschen, wenn diese nicht mehr gespeichert werden müssen.
Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Korrektur Ihrer personenbezogenen Daten, sollten wir diese unrichtig gespeichert haben.
Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Alsbach-Hähnlein, info(@)alsbach-haehnlein.de, Tel. Telefonnummer: 06257/5008-0 oder an die hiesige Datenschutzbeauftragte, datenschutz(@)alsbach-haehnlein.de wenden.























