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Investitionen in unsere Straßen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
für unsere Straßen in Alsbach-Hähnlein wird 2023 ein wichtiges Jahr. Denn um den Sanierungsbedarf für die nächsten Jahre zu ermitteln, werden wir das gesamte Straßennetz in den kommenden Monaten einer externen Prüfung unterziehen. Im Anschluss daran werden wir sehr genau wissen, welche Straßen möglichst zügig, welche mittel- und welche langfristig unsere Aufmerksamkeit benötigen. Dank eines Benotungssystems erhalten wir eine Prioritätenliste, die wir dann abarbeiten können.
Dass an vielen Stellen unseres zum Teil bereits über 40 Jahre alten Straßennetzes investiert werden muss, wissen wir. Und bereits seit 2020 stellen wir jedes Jahr einen Betrag von 100.000 Euro zusätzlich für den Erhalt unserer Straßen im Haushalt zur Verfügung. Doch dieses Geld wird perspektivisch nicht ausreichen.
Und wer bezahlt?
Nach unserer aktuell gültigen Straßenbeitragssatzung aus dem Jahr 2009 trägt die Gemeinde bei grundhaften Sanierungen der Straße derzeit 25 Prozent des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Straße überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Es sind 50 Prozent, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und 75 Prozent, wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr zugutekommt.
Der „Rest“ – also je nach Straße zwischen 75 und 25 Prozent – geht zulasten der jeweils anliegenden Grundstückseigentümer. Wenn man dann das „Glück“ hat, dass die Straße vor der eigenen Haustür grundhaft saniert wird, kann das schnell zur Belastung werden. Hohe vierstellige Kosten für Einfamilienhaus-Besitzer sind keine Seltenheit. Immer wieder werden auch noch höhere Belastungen in Rechnung gestellt. Zwar können wir als Gemeinde die zu leistenden Beträge auf Antrag vorfinanzieren, doch für die Eigentümer ist der Kredit dennoch eine schwierige Sache.
Hierzu gibt es leider nur wenige Alternativen. So können statt der einmaligen Straßenbeiträge auch sogenannte „wiederkehrende“ erhoben werden, die zwar zu einer deutlich geringeren Belastung des Einzelnen führen, das aber gegebenenfalls jedes Jahr – auch wenn die abzurechnende Straße auf der anderen Seite des Ortes liegt.
Gleichzeitig ist diese Form der Kostenverteilung mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden und die Beiträge sind nicht umlagefähig. Das bedeutet: Genutzt werden die Straßen zwar von allen Bürgerinnen und Bürgern, die Kosten tragen aber allein die Eigentümer und nicht die Mieter. Eine Tatsache, die nicht wirklich gerecht ist.
Die Alternative
Deswegen würde ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, gerne befragen, wie die Sanierung unserer Straßen künftig bezahlt werden soll. Meine Idee: Wir könnten die Straßenbeiträge komplett abschaffen und unsere Straßenbeitragssatzung entsprechend aufheben. Stattdessen werden die Kosten über das allgemeine Steueraufkommen und damit am Ende über die Grundsteuer ausgeglichen. Diese Grundsteuer zahlen Vermieter wie Mieter gleichermaßen und das individuelle Kostenrisiko wäre deutlich geringer, da wir die Investitionen nach dem Prinzip der „breiten Schultern“ auf alle Bürgerinnen und Bürger Alsbach-Hähnleins aufteilen könnten.
Damit Sie im Sinne einer Kostentransparenz genau wissen, welcher Anteil der Grundsteuer künftig mit den Straßenbeiträgen begründet ist, würden wir die Kosten für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren im Haushaltsplan gesondert ausweisen.
Gerne hätte ich die Entscheidung über die künftige Abrechnung der Beiträge in Form eines Vertreterbegehrens direkt und rechtlich bindend in die Hände unserer Bürgerinnen und Bürger gelegt. Doch dies ist nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht nicht möglich, da Gebührenentscheidungen im Parlament getroffen werden müssen.
Wenn die Gemeindevertretung allerdings einem Antrag von mir am kommenden Dienstag (28.) folgt, möchte ich Sie dennoch gerne befragen. Denn damit könnten die Mandatsträger ihre künftigen Entscheidungen zu den Straßenbeiträgen mit dem Meinungsbild von Ihnen im Rücken treffen. Gerade bei diesem alle betreffenden Thema eine gute Form der Bürgerbeteiligung.
Herzliche Grüße
Ihr
Sebastian Bubenzer
Bürgermeister
24.03.2023