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Lärmaktionsplan Hessen

Liebe Alsbach-Hähnleinerinnen und Alsbach-Hähnleiner,
kaum einer dürfte widersprechen: „Lärm“ gehört zu jenen Dingen, denen man kaum etwas Positives abgewinnen kann. Lärm stört, ist nervig und kann – wenn ein gewisses Maß über einen längeren Zeitraum überschritten wird – auch krank machen. Einer der wesentlichen Gründe, warum in der Regel bei jeglichen Infrastrukturmaßnahmen das Thema direkt mitgedacht wird.
Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung können sich vom Lärm Betroffene jetzt an der Fortschreibung des sogenannten Lärmaktionsplans Hessen beteiligen. Als für uns zuständige Behörde informiert dazu aktuell das Regierungspräsidium Darmstadt. Natürlich geben wir diese Info gerne an Sie weiter. Denn vielleicht wollen Sie ja zu dem Thema Ihre Meinung abgeben?
Zum Hintergrund: Nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die genannten Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (bzw. 8.200 pro Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Aktuelle Lärmkarten können Sie sich auf der Internetseite des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder laerm.hessen.de abrufen.
Anregungen können entweder über das Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite) oder alternativ auch per E-Mail bzw. postalisch unter folgenden Adressen abgegeben werden:
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt
beteiligung-lap@rpda.hessen.de
Für alle Eingaben haben Sie Zeit bis zum 22. Januar 2023.
Machen Sie mit.