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Umtausch einer Fahrerlaubnis in EU-Führerscheine
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die Umtauschfristen der Fahrerlaubnis in einen neuen EU-Führerschein informieren:
Kartenführerscheine und Führerscheine in Papier, die vor 1993 unbefristet ausgestellt wurden, unterliegen einer bestimmten Wechselfrist. Daher muss die Beantragung bis zu einem bestimmten Stichtag erfolgen, da diese sonst ungültig werden:
- Geburtsjahr 1953 – 1958: 19.01.2022
- Geburtsjahr 1959 – 1964: 19.01.2023
- Geburtsjahr 1965 – 1970: 19.01.2024
- Geburtsjahr 1971 oder später: 19.01.2025
- Geburtsjahr vor 1953: 19.01.2033
Weiterhin besteht ebenfalls ein Stichtag zum Umtausch von alten Kartenführerscheinen in einen neuen EU-Führerschein. Die Wechselfrist richtet sich hier nach dem Ausstellungsjahr der Karte:
- 1999 – 2001: 19.01.2026
- 2002 – 2004: 19.01.2027
- 2005 – 2007: 19.01.2028
- 2008: 19.01.2029
- 2009: 19.01.2030
- 2010: 19.01.2031
- 2011: 19.01.2032
- 2012 – 18.01.2013: 19.01.2033
Weitere Informationen und die entsprechenden Unterlagen zur Beantragung finden Sie auf den Seiten der -Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg-
Ansprechpartner
Für Fragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter der Telefonnummer 06151 881 - 1295 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde(@)ladadi.de zur Verfügung.
Ihr
Sebastian Bubenzer
Bürgermeister