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Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sowie mit dem Umgang von Streumittel und Streusalz informieren:
Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile:
- zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die eine Räumung in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr werktags vorsieht
- zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig
Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen oder Gefälle), ist im Gemeindegebiet die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt.
Hintergrund
Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.
Für den Winterdienst im Gemeindegebiet ist auf ausgewiesenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Zweckverband Kommunale Dienste (ZKD) zuständig. Informationen hierzu erhalten Sie auf der folgenden -Seite-
Weitere Informationen finden Sie in unserer -Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Alsbach-Hähnlein-
Ansprechpartner
Für Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Alsbach-Hähnlein unter der Telefonnummer 06257/ 5008 260 und 261 oder per E-Mail unter ordnungsamt@alsbach-haehnlein.de zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung
Alsbach-Hähnlein
Quelle: Umwelt Bundesamt
Bildquelle: Homepage ZKD-AHZ