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Nach der Entscheidung zum Kita-Nebau: Erklärung des Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich erst heute etwas zur Sitzung unserer Gemeindevertretung am Dienstag (15.06.2021) sage. Gelegentlich ist es auch sinnvoll, Entscheidungen erst einmal „sacken“ zu lassen, bevor man sich dazu äußert.
Aber der Reihe nach:
Gemeinsam mit dem Gemeindevorstand ist es meine Aufgabe als Bürgermeister, Entscheidungen der Gemeindevertretung vorzubereiten. Das hat auch der bis Ende April diesen Jahres im Amt befindliche Gemeindevorstand der „alten Legislaturperiode“ getan.
Die Gemeindevertretung hatte daraufhin nach intensiver Vorberatung im Juni 2020 für den mit 8.000 qm Fläche großzügigen Standort im Ritterbruch mit großer Mehrheit gestimmt. Außerdem hat die damalige Gemeindevertretung auch im September 2020 den Bebauungsplan für das Baugebiet „Nördlich der Spießgasse II“ beschlossen.
Auf dieser Basis wurden Aufträge erteilt, z.B. ein umfassendes Verkehrskonzept für den Ritterbruch erstellt, die Erschließungsarbeiten für die Spießgasse vergeben.
Diese Beschlüsse der „alten“ Gemeindevertretung wurden durch die Beschlüsse der „neuen“ Gemeindevertretung am 16.05.2021 faktisch aufgehoben.
Da aus meiner Sicht als Bürgermeister das Wohl der Gemeinde gefährdet ist, Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen im Millionenbereich drohen, eine deutlich spätere Fertigstellung der Kita sehr wahrscheinlich ist sowie mögliche Regressforderungen von Grundstückseigentümern nicht ausgeschlossen werden können, habe ich Widerspruch gegen die Entscheidung der Gemeindevertretung eingelegt.
Das bewirkt, dass sich das Parlament in Kenntnis dieser Information erneut mit dem gleichen Beschluss beschäftigen muss - also bei der Sitzung am letzten Dienstag.
Da gerade in den letzten beiden Wochen immer wieder neue Zahlen von unterschiedlichen Seiten eingebracht wurden, war (und bin ich eigentlich immer noch) davon überzeugt:
Wir müssen uns endlich wieder alle an einen Tisch setzen, die Zahlen prüfen, unsere Fachleute aus dem Rathaus in die Beratungen einbinden. Um danach – im besten Falle gemeinsam – gute Entscheidungen zu treffen.
Folgende sieben Punkte hatte ich dabei am Dienstag in der Gemeindevertretung in Form eines Änderungsantrags vorgeschlagen:
Die heutige Entscheidung über den Beschluss und den Widerspruch des Bürgermeisters wird zurückgestellt.
In einer gemeinsamen Sitzung von Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss (HFS) unter Einbindung des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt und Ortsentwicklung (BPUO) sollen die offenen Punkte gemeinsam geklärt werden. Die Fachleute aus der Bau- und Finanzverwaltung sind hierbei beratend hinzuzuziehen.
Die Angaben der Verwaltung im Widerspruch des Bürgermeisters vom 31.05.2021 sollen extern durch das Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg auf ihre Plausibilität geprüft werden. Diese Prüfung soll Grundlage für das weitere Vorgehen sein.
Weiterhin ist auch § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu beachten, der bei Investitionen von erheblicher Bedeutung einen Wirtschaftlichkeitsvergleich vorsieht.
Die gemeindliche Kindergartenbedarfsplanung ist wesentlicher Bestandteil der Beratung. Entsprechende Zahlen über den zu erwartenden Betreuungsbedarf der kommenden sowohl für Kinder von unter 3 Jahren (Krippe) sowie von 3-6 Jahren (Kindergarten) sind vorab durch die Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
Eckpunkte sind dabei eine Versorgung von 100% der Kinder über 3 Jahren sowie mindestens 50% für Kinder von unter 3 Jahren.
Der zu erwartende zusätzliche Bedarf aufgrund des Zuzugs in die Baugebiete „Nördlich der Spießgasse II“, „Georg-Fröba-Straße Nord“ sowie die fortlaufende Verdichtung in allen Ortsteilen ist zu berücksichtigen.
In dieser gemeinsamen Ausschuss-Sitzung sollen konkrete Aussagen zu einem möglichen Waldkindergarten und dessen Standort für Kinder über 3 Jahre gemacht werden. Entsprechende Daten inkl. Kosten sind durch die Verwaltung vorzulegen.
Die finale Standort-Entscheidung zum Neubau der Kita in Hähnlein soll in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.07.2021 erfolgen.
Da in den letzten Wochen auch immer wieder von einigen Fraktionsvertretern bemängelt wurde „man wüsste nicht, wie die neue Kita am Ritterbruch aussehen könnte“, habe ich mich auch darum gekümmert und eine entsprechende erste „Konzept-Idee“ eines Herstellers von Modul-Kindertagesstätten in die Sitzung mitgebracht.
Eine Realisierung dieser neuen Kita inkl. des Außengeländes wäre hier bis zum Sommer 2023 möglich gewesen – mit bis zu 38 zusätzlichen Plätzen im Krippenbereich sowie 25 zusätzlichen Plätzen für Kinder über 3 Jahren.
Diese erste Konzept-Idee können Sie hier sehen:
alsbach-haehnlein.more-rubin1.de/meeting.php...
Wobei klar ist, dass immer erst ein Bebauungsplan beschlossen werden muss, bevor man hier über konkrete Planungen entscheidet. Das ist wie beim privaten Häusle-Bauer.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie heißt es so schön: Die Würfel sind gefallen.
Die Gemeindevertretung hat am Dienstag mit 16:14 Stimmen entschieden. Die Mehrheit wollte diese von mir vorgeschlagene vierwöchige „Denkpause“, welche eventuell wieder zu mehr Sachlichkeit und einem neuen Miteinander hätte führen können, nicht.
Vielmehr wurde der Beschluss vom 16.05.2021 erneut gefasst: Die Kindertagesstätte in Hähnlein soll auf dem bisherigen Gelände in der Spießgasse entstehen, ergänzt um eine Fläche nördlich davon. Die Gesamtfläche beträgt dann hier rund 4.000 qm – also nur rund die Hälfte vom noch im letzten Jahr beschlossenen Standort „Ritterbruch“.
Wie geht es weiter?
Als Demokrat gilt es für mich, diese Entscheidung zu akzeptieren und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des Gemeindevorstands umzusetzen. Das wird eine Menge Arbeit – auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus.
Bereits am gestrigen Mittwoch habe ich die entsprechenden Fachabteilungen beauftragt, Angebote für ein Sanierungs-/Umbau-/Erweiterungs-Konzept für die Kita Regenbogen einzuholen.
Weiterhin werden derzeit u.a. Planer für ein notwendiges neues Verkehrskonzept für die Kita Spießgasse, sowie für die Änderung des Bebauungsplanes angefragt.
Unser Notar wurde beauftragt, die voraussichtliche Änderung des Bebauungsplans in die geplanten Kaufverträge aufzunehmen, um mögliche Regressansprüche der zukünftigen Bauherren auszuschließen.
Die Personen/Familien, welche bei der Verlosung Ende April „gezogen“ wurden, erhalten zeitnah den überarbeiteten Entwurf ihrer jeweiligen Kaufverträge. Somit können die Beurkundungen in den nächsten Wochen erfolgen.
Auch die Verlosung der übrigen Grundstücke wird voraussichtlich noch vor Beginn der Sommerferien erfolgen.
Grundsätzlich können aber alle Grundstücke wie geplant bebaut werden.
Davon ausgenommen sind jedoch die zwei für Schaffung bezahlbaren Wohnraums vorgesehenen Grundstücke nördlich der heutigen Kita, da diese ja für die Erweiterung des neuen Kita-Geländes benötigt werden. Damit fallen leider 12 Wohnungen weg.
Die Fertigstellung / Abschluss der Sanierungs- bzw. Erweiterungsbauten der neuen Kita inkl. des Außengeländes wird – wenn alles „rund“ läuft - voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen.
Die Zufahrtssituation ins Neubaugebiet muss nun allerdings – wie bereits angesprochen - durch eine Änderung des Bebauungsplans angepasst werden.
Durch die in dieser Woche bekannt gewordene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zur Zulässigkeit der geplanten und fast fertig gestellten Baustraße am Hähnleiner Ortsrand werden wir zumindest die Erschließung wie vorgesehen umsetzen können, ohne die von niemand gewünschte Römerstraße / Spießgasse / Rhönstraße. Hier hat das gute Konzept unserer Fachabteilungen im Rathaus die Richter auch in der zweiten Instanz am Ende doch überzeugt.
Ausblick
Gemeinsam sollten wir nun in die Zukunft blicken und schauen, wie wir – trotz manchmal unterschiedlicher Auffassungen und über Parteigrenzen hinweg - unsere Gemeinde zusammen voranbringen können.
Das ist es, was Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, von den gemeindlichen Gremien erwarten können. Nicht mehr – aber eben auch nicht weniger.
Ihr
Sebastian Bubenzer
Bürgermeister