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Aktuelle Informationen zur Corona Lage in Deutschland, Hessen und Alsbach-Hähnlein
Seit Mitte März 2020 beschäftigt das Covid-19 Virus die ganze Welt. Auch in Alsbach-Hähnlein waren zwischenzeitlich viele Änderungen und Einschränkungen aufgrund der Pandemie zu spüren. Als eine der ersten Veranstaltungen musste damals der gemeindliche Ehrungsabend abgesagt werden. Viele weitere Veranstaltungen von Vereinen und Kirchen, welche das kulturelle Leben in Alsbach-Hähnlein ausmachen, mussten folgen.
Mittlerweile hat sich die pandemische Lage jedoch in vielen Lebensbereichen in eine endemische und vergleichsweise stabile Situation verändert. Die meisten Menschen haben in ihren individuellen Lebensbereichen einen Weg gefunden, mit der nach wie vor präsenten Erkrankung umzugehen. Infolgedessen wurde auch das kommunale Schnelltest-Angebot Ende März 2023 eingestellt.
Corona-Regeln ab dem 29. April
Liebe Alsbach-Hähnleinerinnen und Alsbach-Hähnleiner,
auch wenn die Corona-Pandemie nicht mehr in der ersten Reihe der täglichen Nachrichten steht, beschäftigt uns das Thema nach wie vor. Nicht zuletzt, weil auch in Alsbach-Hähnlein die aktuelle Inzidenz noch über 900 liegt.
Dabei treten ab heute in Hessen neue Corona-Regeln in Kraft, die zunächst bis zum 26. Mai Bestand haben. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Corona infizieren, müssen fortan nur noch für fünf Tage in Quarantäne. Eine sich daran anschließende Freitestung ist nicht mehr zwingend notwendig, freiwillig aber natürlich nicht schädlich. Darüber hinaus gibt es die Empfehlung, sich selbst so lange zu isolieren, bis die letzten Symptome mindestens 48 Stunden abgeklungen sind.
- Mitarbeiter in medizinischen Berufen dürfen frühestens am fünften Tag ihrer Isolation nach einer Freitestung wieder auf die Arbeit zurückkehren.
- Ungeimpften Angehörigen, die im gleichen Haushalt wie Infizierte wohnen, wird empfohlen, für mindestens fünf Tage die eigenen Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Das gilt in den Schulen:
- Die Testpflicht in den hessischen Schulen läuft ab dem 1. Mai aus. Sowohl den Schülerinnen und Schülern wie auch dem Personal werden wöchentlich zwei kostenlose Tests zur Verfügung gestellt, die zu Hause durchgeführt werden können.
- Ab dem 1. Mai gilt gleichzeitig für alle Schulpflichtigen wieder die Präsenzpflicht. Ausgenommen sind lediglich jene Kinder, die im Fall einer Infektion das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs haben oder Haushaltsangehörige, für die das gleiche gilt. In diesen Fällen ist ein Antrag zu stellen.
- Die Fächer „Sport“ und „Musik“ werden wieder ohne Einschränkung unterrichtet. Zudem entfallen Sonderregelungen im Ganztagsbetrieb oder für die Pausen.
Wichtig ist:
- Ministerpräsident Volker Bouffier erklärte zwar, dass wir mit Corona leben müssen, mahnte aber gleichzeitig Vorsicht und ein hohes Maß an Eigenverantwortung an.
- In Krankenhäusern und dem Nahverkehr bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen.
- Sich freiwillig an Hygieneregeln, Abstandsgebote und das Tragen einer Maske zu halten, kann immer noch einen wesentlichen Beitrag zum Verlauf der Pandemie leisten.
Stand gestern, 11 Uhr, waren 135 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 132 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei drei besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren es 142 Patientinnen und Patienten, die auf hessischen Intensivstationen gepflegt werden mussten.
Seit diesem Mittwoch befinden sich 2.153 (0,28 Prozent) Schülerinnen und Schüler und 647 (1,04 Prozent) Lehrkräfte in Quarantäne.
Bitte nutzen Sie die Testangebote in unserer Gemeinde:
- Unser Testzentrum im Foyer der Sport- und Kulturhalle Hähnlein hat dienstags und donnerstags von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr geöffnet, samstags und sonntags von 10 bis 11 Uhr.
- Alle weiteren Angebote finden Sie in einer Übersicht in der Corona-Rubrik unserer Homepage.
Bitte bleiben Sie gesund !