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Aktuelle Informationen zur Corona Lage in Deutschland, Hessen und Alsbach-Hähnlein
Seit Mitte März 2020 beschäftigt das Covid-19 Virus die ganze Welt. Auch in Alsbach-Hähnlein sind viele Änderungen und Einschränkungen aufgrund der Pandemie zu bemerken. Als eine der ersten Veranstaltungen musste der gemeindliche Ehrungsabend abgesagt werden. Viele weitere Veranstaltungen von Vereinen und Kirchen, welche das kulturelle Leben in Alsbach-Hähnlein ausmachen, mussten folgen. Bisher ist noch nicht absehbar, wie lange wir noch mit Einschränkungen leben müssen.
Damit Sie möglichst gut durch die Pandemie kommen und immer auf aktuellem Stand sind, haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten wichtige Informationen und Informationsquellen zusammengestellt:
Corona - Update
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
heute hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung getagt.
Zusätzlich zu den bereits gültigen Beschlüssen gelten ab 10. Januar 2021 bis zunächst 31. Januar 2021 folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen
Zur deutlichen Reduzierung der Neuinfektionen wird es, wie bereits angekündigt, vorübergehend weitere Kontaktbeschränkungen geben:
- Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind nur noch mit einer weiteren, nicht im eigenen Hausstand lebenden Person gestattet.
- Für die private Wohnung wird die Einhaltung dieser Vorgabe dringend empfohlen.
Laut der heutigen Pressekonferenz des Ministerpräsidenten gibt es jedoch Ausnahmen. Dazu zählen:
- Die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen oder Begleitung Minderjähriger gilt als trifftiger Grund.
- Auch sind familiäre Betreuungsgemeinschaften möglich (z.B. wenn Eltern sich gegenseitig bei der Betreuung von Kindern unterstützen).
Bewegungseinschränkungen
Ab einer Inzidenz von 200 ist der Aufenthalt nur noch im Umkreis von 15 km zur eigenen Wohnung erlaubt.
Insbesondere gilt die Einschränkung für
- Typische Freizeitaktivitäten (Beispiel: Ausflug nach Weinheim),
- Tagestouristische Ausflüge oder auch
- Einkäufe, die auch im 15-km-Radius erledigt werden könnten (also keine Einkaufsbummel im Shoppingcenter).
Die Beschränkungen gelten selbstverständlich nicht für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Bei einer Inzidenz von unter 200 im eigenen Landkreis gelten diese Bewegungseinschränkungen natürlich ebenfalls nicht. Derzeit liegt die Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg bei ca. 120.
Kinderbetreuung
Es wird kein Betretungsverbot in den Kindertagesstätten geben. Das bedeutet: Unsere Kitas bleiben geöffnet. Es gibt aber die dringende Bitte und Empfehlung, Kita-Kinder nach Möglichkeit daheim zu betreuen.
Erstattung von Kita-Gebühren
Einvernehmlich wird der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorschlagen, dass Familien, die vorab und schriftlich vorübergehend auf die Betreuung ihres Kindes in der Kita verzichten, von den anteiligen Kita-Gebühren sowie dem anteiligen Essensgeld befreit werden. Der Verzicht muss jeweils für eine ganze Woche erklärt werden. Die Kita-Gebühren / Essensgeld werden dann im Nachgang entsprechend erstattet. Die Eltern von in gemeindlichen Kitas betreuten Kindern werden darüber morgen schriftlich informiert.
Ich gehe davon aus, dass die Träger der anderen Kindertagesstätten (GüT / Evang. Kirche und AWO Family) morgen ebenfalls die Eltern mit gleichem Inhalt informieren werden.
Schulen
- Für die Jahrgangsstufen 1-6 wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Auch hier gilt die dringende Bitte / Empfehlung, die Kinder daheim zu betreuen. Für alle Eltern, denen das nicht möglich ist, wird es ein Betreuungsangebot für deren Kinder geben.
- Ab Jahrgangsstufe 7 gilt Distanzunterricht, also nicht in der Schule.
- Abschlussklassen werden grundsätzlich im Präsenzunterricht beschult.
Hoffen wir gemeinsam, dass die beschlossenen Maßnahmen helfen, die Neuinfektionen deutlich zu reduzieren und damit mittelfristig insbesondere die Lage in unseren Krankenhäusern zu entspannen.
Ihnen alles Gute - bitte bleiben Sie gesund!
Ihr
Sebastian Bubenzer
Bürgermeister