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Die neue Grundsteuerreform ab 2025
Unterschiedliche Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in vergleichbarer Lage? Das ist ungerecht und geht zukünftig nicht mehr. Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung - die Einheitswerte - für verfassungswidrig erklärt hat, müssen für alle Grundstücke in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden. In Hessen betrifft das rund 3 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Für die Besteuerung ab dem Jahr 2025 gelten die Verhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022. Auf der Grundlage der von den Finanzämtern auf diesen Stichtag neu festgesetzten Steuermessbeträge werden die Städte und Gemeinden ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer erheben.
Bitte beachten Sie: Die Grundsteuer wird erstmalig ab 2025 nach den neuen Regelungen erhoben. Sollten sich an Ihrem Grundbesitz bis dahin Änderungen (z.B. durch Verkauf, Anbau, Abriss) ergeben, erfolgen die notwendigen Anpassungen im neuen und im alten Recht.
Weitere Informationen zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform sowie den Bundesregelungen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums der Finanzen. Außerdem erhalten Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Finanzen Informationen über die geplante abweichende Landesregelung in Hessen.
Wer muss eine Erklärung abgeben?
Wenn Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (dazu gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) in Hessen sind, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
Die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung und die Festlegung eines Abgabetermins erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung im ersten Halbjahr 2022.
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Das ist frühestens ab 01. Juli 2022 möglich. Verschiedene Softwareanbieter oder die kostenlose Onlineplattform der Steuerverwaltung Mein ELSTER stehen Ihnen für die elektronische Erklärungsabgabe zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema Steuererklärung mit ELSTER.
Anbei das Informationsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung (PDF-Datei).
Haushaltssatzungen
Die Gemeinde hat gemäß § 94 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und zugleich die Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen sowie benötigten Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan gliedert sich in den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Der Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplans. Dem Haushaltsplan ist ein Vorbericht beizufügen, der einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der beiden Vorjahre geben soll. Weiterer Bestandteil ist ein Ausblick auf die Zukunft im Rahmen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.
Nachfolgend können sowohl der aktuelle als auch vorherige Haushaltspläne der Gemeinde eingesehen werden: