Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für genossenschaftliche Banken stellen

Leistungsbeschreibung

Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Bank einfacher geklärt werden können, haben die genossenschaftlichen Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingerichtet. Ein unabhängiger Ombudsmann hilft Ihnen dabei, Differenzen schnell und unbürokratisch zu bereinigen.

Tipp: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits in direktem Kontakt mit der betroffenen Bank lösen. Es ist daher immer ratsam, sie um Klärung zu bitten, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.

Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren geltend machen.
 

Ausnahmen

In folgenden Fällen ist eine Schlichtung durch die Beschwerdestelle nicht möglich:

  • der Konflikt wurde bereits durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt
  • der Konflikt war oder ist bereits Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens bei einer anderen Schlichtungs- oder Gütestelle
  • ein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgewiesen, weil die Klage keinen Aussicht auf Erfolg hatte
  • der Konflikt wird vor oder während des Schlichtungsverfahrens bei einem Gericht behandelt oder wird von der oder dem Antragstellenden während des Schlichtungsverfahrens vor Gericht gebracht
  • es müssten Zeugen gehört werden, um den Sachverhalt zu ermitteln
  • der Anspruch der oder des Antragstellenden ist bereits verjährt und die Gegenpartei beruft sich auf die Verjährung
     

Verfahrensablauf

Zuständigkeit prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob die betroffene Bank dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angehört und sich diesem Verfahren angeschlossen hat. Eine aktuelle Liste erhalten Sie auf Anfrage bei der Kundenbeschwerdestelle des BVR.

Schlichtungsantrag stellen
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, richten Sie den Schlichtungsantrag schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle.

  • Schildern Sie in Ihrem Schreiben den Sachverhalt und was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen möchten. Fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei, die zum Verständnis des Anliegens notwendig sind.
  • Die Beschwerdestelle des BVR bestätigt Ihnen den Eingang des Schlichtungsantrags und informiert Sie über den weiteren Verlauf.

Eine Übersicht mit Erläuterungen zum Ablauf des gesamten Ombudsmannverfahrens von der Antragstellung bis zum möglichen Schlichtungsvorschlag erhalten Sie in der Kundenbroschüre des BVR. 

An wen muss ich mich wenden?

An die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Schellingstraße 4
10785 Berlin

Voraussetzungen

  • Das Verfahren kann von allen Privat- und Firmenkunden der genossenschaftlichen Banken in Anspruch genommen werden.
  • Es können sich auch Nichtkunden beim Ombudsmann beschweren, wenn ihnen eine der teilnehmenden Banken kein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten möchte.
  • Die betroffene genossenschaftliche Bank muss dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angehören und sich diesem Verfahren angeschlossen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formlose Beschwerde mit kurzer Schilderung des Sachverhalts
  • Unterlagen, die zum Verständnis Ihres Falls notwendig sind, zum Beispiel auch
    • Schriftwechsel mit der betroffenen Bank

Gegebenenfalls fordert die Beschwerdestelle von Ihnen weitere Unterlagen an.
 

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren ist für Sie kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Ombudsmannverfahren hemmt die Verjährungsfrist von Ansprüchen.

Zuständige Stellen

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der DeutschenVolksbanken und Raiffeisenbanken · BVR

Anschrift Schellingstraße 4
10785 Berlin, Stadt
Telefonnummer +49 30 2021-0
Faxnummer +49 30 2021-1900