Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Zerlegungsvermessung (Grenzfestlegung) anfragen

Leistungsbeschreibung

Im Grundbuch wird jedes Grundstück unter einer laufenden Nummer geführt. Wenn Sie einen Teil eines Grundstücks zum Beispiel verkaufen wollen, dann kann dies nur vollzogen werden, wenn vorher ein Grenzfestlegungsverfahren durchgeführt wurde. Im Rahmen dessen werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt, auf Wunsch abgemarkt und anschließend ins Liegenschaftskataster übernommen.

Nach erfolgter Grenzfestlegung wird das Flurstück im Liegenschaftskataster zerlegt und im Anschluss vom Amt für Bodenmanagement eine Fortführungsmitteilung ausgestellt. Diese muss für die Abschreibung des Grundstücksteils im Grundbuch zugrunde liegen. Die Grenzfestlegung und Zerlegung dienen somit der Vorbereitung der Teilung des Grundstücks im Grundbuch.

Für die Teilung im Grundbuch sind verschiedene öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Die ausführende Vermessungsstelle steht Ihnen dabei beratend zur Seite. Insbesondere ist bei jeder Teilung eine Genehmigung nach § 7 der Hessischen Bauordnung erforderlich. Die beauftragte Vermessungsstelle prüft die rechtlichen Voraussetzungen und kann ggf. die notwendigen Unterlagen erstellen.

Zur Abmarkung:

Der Gesetzgeber stellt den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern frei, die Grenzpunkte durch Abmarkung in der Örtlichkeit kenntlich zu machen.

Durch eine Abmarkung wird ein Grenzpunkt mit Hilfe eines festen, dauerhaft und örtlich erkennbaren Grenzzeichens markiert. Diese Grenzzeichen (zum Beispiel Grenzsteine, Kunststoffmarken oder Metallbolzen) dienen dabei der Klarheit über den Grenzverlauf vor Ort und können somit auch nachhaltig zum Grenzfrieden beitragen, zum Beispiel auch zur Vermeidung von Nachbarschaftsstreitigkeiten über den Verlauf der Grenzen.

Daher sollten Sie in Erwägung ziehen, gleichzeitig die Abmarkung der Grenzpunkte durchführen zu lassen. Hierzu berät Sie gern die angefragte Vermessungsstelle.

Bei einer erst später beantragten Abmarkung, die in einem neuen Verwaltungsverfahren wiederum ausschließlich durch eine befugte Vermessungsstelle vorgenommen werden darf, muss immer zuerst eine Feststellung der abzumarkenden Grenzpunkte erfolgen, hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Teaser

Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks abtrennen möchten, bedarf es in den meisten Fällen im Vorfeld einer Zerlegung des Flurstücks im Liegenschaftskataster. Dies wird im Rahmen eines Grenzfestlegungsverfahrens durchgeführt.

Verfahrensablauf

  • Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung und auf Wunsch eine Kostenschätzung.
  • Vorbereitung und Abstimmung eines Anhörungs und Vermessungstermins mit allen Beteiligten.
  • Festlegung der neuen Grenzen und eventuell Abmarkung der Grenzpunkte.
  • Fertigung einer Niederschrift über die Grenzfestlegung und eventuell Abmarkung und schriftliche Bekanntgabe dieser an die Beteiligten.
  • Kostenfestsetzung der Grenzfestlegung durch die Vermessungsstelle.
  • Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster und schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung an die Beteiligten.
  • Kostenfestsetzung der Übernahme in das Liegenschaftskataster durch das Amt für Bodenmanagement.

Zuständige Stelle

Grenzfestlegungen führen die im Land Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement durch.

Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Beauftragung einer Gebäudeeinmessung nicht fristgerecht bis zur Fertigstellung des Rohbaus nachkommen, können diese Stellen nach vorheriger Aufforderung und dem Verstreichen einer Frist von 21 Tagen auch ohne Auftrag (d.h. von Amts wegen) tätig werden.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Grenzfestlegung stellen, wenn Sie:

  • Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer,
  • Behörde
  • oder vom obigen Personenkreis bevollmächtigt sind

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Fall der Antragsbevollmächtigung:

  • Vorlage der entsprechenden Vollmacht

Im Fall, dass die Kosten von einem Dritten übernommen werden:

  • Kostenübernahmeerklärung

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten werden von allen Vermessungsstellen einheitlich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben.

Die Gebühr setzt sich aus den folgenden Parametern zusammen:

  • Anzahl der neu festgelegten und der festgestellten Grenzpunkte
  • Wert der Vermessungsfläche
  • Anzahl der abgemarkten Grenzpunkte

Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist die Kostenschuldnerin beziehungsweise der Kostenschuldner. Im Fall, dass die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist eine Kostenübernahmeerklärung notwendig.

Eine unverbindliche Kostenschätzung kann im Vorfeld angefragt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 10 Wochen. In komplexen Fällen im Zusammenhang mit der Genehmigung nach § 7 der Hessischen Bauordnung (HBO) kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen:
    • den Grenzfestlegungs- und Abmarkungsbescheid und
    • die Fortführungsmitteilung.
  • Klage gegen den Kostenbescheid

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Für die Teilung im Grundbuch sind verschiedene öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Die ausführende Vermessungsstelle steht Ihnen dabei beratend zur Seite. Insbesondere ist bei jeder Teilung eine Genehmigung nach § 7 der Hessischen Bauordnung (HBO) erforderlich. Die beauftragte Vermessungsstelle prüft die rechtlichen Voraussetzungen und kann gegebenenfalls die notwendigen Unterlagen erstellen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

12.08.2022

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg

Anschrift Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 881-0
Telefonnummer 115
Öffnungszeiten:

Servicestelle: 



Montag bis Donnerstag, 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr



Freitag, 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr



Telefonzentrale:



Montag bis Donnerstag, 07:30 Uhr bis 17:00 U

Parken:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: Nein
Parkplatz:
Anzahl: 74 Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Amt für Bodenmanagement Heppenheim

Anschrift Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Telefonnummer +49 611 535-8100
Faxnummer +49 611 327605392
Öffnungszeiten:

+++ Ein Besuch des Kundenservice ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Nutzen Sie unser Online-Angebot unter https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Pro

Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Anlaufstelle Offenbach-

Anschrift Markwaldstraße 11
63073 Offenbach am Main, St.
Telefonnummer +49 611 535-8801
Faxnummer +49 611 327605392
Öffnungszeiten:

+++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++



Telefon

Amt für Bodenmanagement Heppenheim -Außenstelle Michelstadt-

Anschrift Erbacher Straße 46
64720 Michelstadt
Telefonnummer +49 611 535-8100
Faxnummer +49 611 327605392
Öffnungszeiten:

+++ Nutzen Sie unser Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.de. Dort können Sie als Privatperson ohne Registrierung Ihr gewünschtes Produkt auswählen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post. +++



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Kontaktdaten

Kontakt:

Gemeinde Alsbach-Hähnlein
Bürgermeister Sebastian Bubenzer
Bickenbacher Straße 6
64665 Alsbach-Hähnlein

06257 5008-0
06257 5008-601
E-Mail schreiben

Servicezeiten

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir Ihnen unseren gewohnten Service derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung an.

Bitte vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin unter der Rufnummer 06257 5008-0 oder hier online.

Unser Rathaus ist zu folgenden Servicezeiten besetzt:

montags bis donnerstags: 8 bis 12 Uhr

donnerstags: 13 bis 18 Uhr

Wenn Sie nach vorheriger Information, dass Ihr Dokument bereits vorliegt, lediglich einen Personalausweis oder Reisepass im Rathaus abholen möchten, können Sie dies ohne Termin mittwochs zwischen 7 und 7.30 Uhr.

Auch in der Außenstelle Hähnlein (Gernsheimer Straße 36) bieten wir Ihnen unseren Service nach vorheriger Terminvereinbarung an. Unsere Servicezeiten in Hähnlein sind dienstags von 14 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr.

Termine in Hähnlein können während dieser Zeiten unter der Rufnummer 06257 2236 oder im Rathaus Alsbach unter der Rufnummer 06257 5008-0 vereinbart werden.