Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Chemischreinigungsanlagen / Immissionsschutz

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung und der Betrieb einer Chemischreinigungsanlage unterliegt aus immissionsschutzrechtlicher Sicht – in Abhängigkeit von den eingesetzten Lösemitteln - den Vorschriften der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) oder der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV). Vor der Inbetriebnahme hat der Betreiber der Anlage diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das für den künftigen Betriebsort der Chemischreinigungsanlage zuständige Regierungspräsidium.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Anzeigeunterlagen sind mit der zuständigen Behörde abzustimmen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anzeige einer Chemischreinigungsanlage ist kostenlos.

Die Überwachung des laufenden Betriebes einer Chemischreinigungsanlage ist gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV) und richtet sich nach dem benötigten Zeitaufwand.

Die Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen der 2. BImSchV (§ 19 Abs. 2) kostet 900,00 Euro.

Die Zulassung einer Ausnahme von den Anforderungen der 31. BImSchV (§ 11) kostet zwischen 600,00 Euro und 6.000,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige der Chemischreinigungsanlage hat vor der Inbetriebnahme durch den Betreiber zu erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anzeige der Chemischreinigungsanlage nach der 2. BImSchV oder 31. BImSchV entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Vorschriften, wie z.B. dem Baurecht, dem Wasserrecht, dem Abfallrecht und sonstiger gewerberechtlicher Regelungen.

Es erfolgt keine Bestätigung der Anzeige durch die zuständige Behörde.

Bemerkungen

Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde ist bereits im Planungsstadium empfehlenswert.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 43.1 - Strahlenschutz, Immissionsschutz (Oberflächenbehandlung, Läger)

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-6849
Faxnummer +49 6151 12-3700
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.4 - Immissionsschutz (Metall)

Anschrift Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Telefonnummer +49 69 2714-5993
Faxnummer +49 69 2714-5906
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Anschrift Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 815-0
Faxnummer +49 611 815-1941