Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Änderungsanzeige durch Steuerberatungsgesellschaften

Leistungsbeschreibung

Sollten sich Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter, oder des Vertretungsberechtigten ergeben, müssen Sie diese innerhalb eines Monats der zuständigen Steuerberaterkammer anzeigen.

Der Änderungsanzeige ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beifügen.

Hinweis:
Eine einfache Abschrift der Urkunde genügt, wenn die Änderungen bereits im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen sind. Fügen Sie dann bitte eine beglaubigte Abschrift oder einen amtlichen Ausdruck der Eintragung bei.

Befindet sich die Eintragung der Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister noch in Bearbeitung, müssen Sie die beglaubigte Kopie oder den amtlichen Ausdruck der Eintragung bei der Steuerberaterkammer nachreichen, es sei denn, der Steuerberaterkammer Hessen liegt bereits eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde vor. Dann reicht es aus, wenn nach Eintragung der Änderung im Register hiervon ein einfacher Ausdruck oder eine Kopie des Ausdrucks eingereicht wird.
 

An wen muss ich mich wenden?

Sofern die Steuerberatungsgesellschaft ihren Sitz im Bundesland Hessen hat, ist die Mitteilung an die Steuerberaterkammer Hessen zu richten. Die Steuerberaterkammer Hessen trägt aufgrund der mitgeteilten Änderungen und vorgelegten Nachweise die Änderungen in das von ihr geführte Berufsregister ein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Urkunde über Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder in der Person der Vertretungsberechtigten
  • Beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
  • Eine der beiden Unterlagen muss in öffentlich beglaubigter Form oder – im Falle des Registerauszugs – als amtlicher Ausdruck eingereicht werden.
     

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung oder der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Hessen, sofern die Gesellschaft ihren Sitz im Bundesland Hessen hat, innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Änderungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Hessen geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister.

Außerdem werden bestimmte Daten aus dem Berufsregister, insbesondere zur Vertretungsberechtigung einer Steuerberatungsgesellschaft, an die Vollmachtsdatenbank weitergeleitet. Mit dem Instrument der Vollmachtsdatenbank können Steuerberatungsgesellschaften bzw. Steuerberater elektronisch ihre Vertretungsberechtigung für ihre Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen und die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung abrufen.

Etwaige Änderungen bei der Steuerberatungsgesellschaft, die nicht dem Berufsrecht entsprechen, können rechtzeitig korrigiert werden.

Die Bundessteuerberaterkammer führt gemäß § 86b StBerG ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern nach § 74 Absatz 1 StBerG. Das Verzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Gesamtverzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Gesamtverzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.

In das Gesamtverzeichnis sind einzutragen:

bei Steuerberatungsgesellschaften der Name und die Rechtsform der Gesellschaft, der Zeitpunkt der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft, der Name und die Anschrift der zuständigen Steuerberaterkammer, der Sitz und die Anschrift der Steuerberatungsgesellschaft, die der Steuerberaterkammer mitgeteilten Kommunikationsdaten, die Familiennamen und Vornamen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafter und Partner.

Bemerkungen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hessen oder auf deren Homepage.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

01.02.2019

Zuständige Stellen

Steuerberaterkammer Hessen

Postfach 10 3152
60101 Frankfurt am Main
Anschrift Bleichstraße 1
60313 Frankfurt am Main
Telefonnummer +49 69 153002-0
Faxnummer +49 69 153002-60
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr

Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr