Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise, Antrag auf Eintragung

Leistungsbeschreibung

Seit dem 01.10.2002 sind Nachweise für die Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, den vorbeugenden Brandschutz, den Schall- und Wärmeschutz sowie Nachweise für Energieerzeugungsanlagen von hierzu berechtigten Personen (Nachweisberechtigte) aufzustellen oder nach Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes durch Sachverständige zu bescheinigen. Diese Nachweise werden auch von der Bauaufsicht nicht mehr geprüft.

Wann muss ein Nachweisberechtigter tätig werden?

  • Wärmeschutz und Schallschutz:

Wärmeschutztechnische und schallschutztechnische Nachweise sind allgemein, d. h. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 -5 sowie für Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 8 HBO erforderlich.

  • Vorbeugender Brandschutz:

Im vorbeugenden Brandschutz muss ein Nachweisberechtigter nur für die Gebäudeklasse 4 tätig werden.
Für Gebäudeklasse 5 wird ein Prüfsachverständiger nach der Hessischen Bauordnung - HBO - benötigt. Bei Sonderbauten findet hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes weiterhin eine bauaufsichtliche Prüfung statt.

  • Standsicherheit:

Bei der Standsicherheit ergeben sich die Befugnisse des Nachweisberechtigten als Umkehrschluss aus einem Kriterienkatalog, der als Anlage zu § 2 Abs. 5 der Nachweisberechtigtenverordnung beigefügt ist. Der Nachweisberechtigte darf Nachweise danach z. B. nicht erstellen, wenn die Baugrundverhältnisse nicht eindeutig sind und keine übliche Flachgründung nach DIN 1054 erlauben. In den anderen Fällen - ausgenommen Sonderbauten - müssen die Prüfsachverständigen für Standsicherheit nach HBO tätig werden. Für Sonderbauten bleibt es bei der bauaufsichtlichen Prüfung.

Nachweisberechtigte sind Personen, insbesondere Architekten und Bauingenieure, die aufgrund ihrer Berufserfahrung und Referenzen in die besonderen Listen der Nachweisberechtigten nach der Hessischen Bauordnung - HBO - sowohl bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen – AKH - als auch bei der Ingenieurkammer des Landes Hessen -IngKH – eingetragen werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Es werden gemeinsam besetzte Eintragungsausschüsse der AKH und der IngKH tätig

Zuständige Stellen

Ingenieurkammer Hessen

Anschrift Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 97457-0
Faxnummer +49 611 97457-29
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 09:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr

Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

Bemerkung:

Rollstuhlfahrer bitten wir, den Haupteingang Gustav-Stresemann-Ring, zu benutzen.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Anschrift Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer +49 611 1738-0
Faxnummer +49 611 1738-40
Öffnungszeiten:
Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja