Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)

Leistungsbeschreibung

Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.

Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.


 

Teaser

Möchten Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin tätig sein, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Jede Person hat einen Rechtsanspruch.

Antragsunterlagen:

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde
  • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Erklärung ob ein gerichtliches Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, nicht älter als drei Monate, Eignung zum Beruf
  • Nachweis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss bzw. einen gleich- oder höherwertigen Schulabschluss
  • Gegebenenfalls Erklärung über bereits durchgeführte Überprüfungsversuche (Datum und Ort),

An wen muss ich mich wenden?

Über den Antrag, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in“ zu führen, entscheidet die Untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt. Wenden Sie sich daher bitte an die Untere Verwaltungsbehörde; das sind in Hessen die Kreise und Kreisfreien Städte und die dort angesiedelten Gesundheitsämter und die dort angesiedelten Gesundheitsämter.

Voraussetzungen

  • Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (wenigstens der Hauptschulabschluss) nachweisen können,
  • sittlich zuverlässig sein,
  • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein,
  • und Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ beziehungsweise „Heilpraktiker“ führen.
 
Die Heilpraktikererlaubnis darf nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Einzige Ausnahmen hiervon sind derzeit die Einschränkung derHeilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie,  Physiotherapie und der Logopädie.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass
    • Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Nachweis eines Schulabschlusses (mindestens Hauptschulabschluss)
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde
  • Amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf
  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs, die nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf
  • Lebenslauf
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Eine Erklärung über bislang ohne Erfolg durchgeführte Versuche der Überprüfung (sofern dies auf Sie zutrifft).

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Erteilung der Heilkundeerlaubnis handelt es sich um eine gebührenpflichtige Leistung.
 
 Im Überprüfungsverfahren werden folgende Gebühren erhoben:

  • Schriftliche Überprüfung 240,00 Euro,
  • Mündliche Überprüfung 164,00 Euro sowie
  • Prüfung nach Aktenlage 80,00 Euro - 180,00 Euro.

Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 2 Abs. 1 Heilpraktikergesetz ist eine Gebühr von 250,00 Euro fällig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Gesundheitsamt.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Zulassung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs ist weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung erforderlich. Die Überprüfung erstreckt sich vielmehr darauf, ob die antragstellende Person so viele heilkundige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

26.08.2022

Zuständige Stellen

Landkreis Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht

Anschrift Albinistraße 23
64807 Dieburg
Telefonnummer 06151 881-0
Faxnummer 06151 881-1337
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr



Mittwoch, 14 Uhr bis 17 Uhr

Parken:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: Nein
Parkplatz:
Anzahl: 54 Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja