Hauptbereich
Bewachungsgewerbe (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Voraussetzungen
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit.
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten
- Nachweis der persönlichen Sachkunde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der IHK
- Nachweis über ein ausreichendes Betriebsvermögen
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen
Die Bescheinigungen in Steuersachen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Orte vorzulegen, in denen er in den letzten 3 Jahren gewohnt beziehungsweise ein Gewerbe betrieben hat.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (z.B. AG, GmbH, e.V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Dasselbe gilt für Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
Zuständige Stellen
Gemeindeverwaltung Alsbach-Hähnlein
- Öffnungszeiten:
-
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Rathaus - Linie BE2
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Landkreis Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht
- Öffnungszeiten:
-
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch, 14 Uhr bis 17 Uhr
- Parken:
-
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: NeinParkplatz:
Anzahl: 54 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja