Dienstleistungen A-Z
Hauptbereich
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Leistungsbeschreibung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Teaser
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde
- Registrierung der Unterlagen
- Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
- Prüfung der Unterlagen
- Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
- Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin
Zuständige Stelle
Die Bescheinigungen werden von der nach Landesrecht zuständigen Behörde erteilt.
Voraussetzungen
- das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
- die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
- das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Welche Gebühren fallen an?
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Bearbeitungsdauer
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.08.2020
Zuständige Stellen
Landkreis Darmstadt-Dieburg - 410 Bauaufsicht
Anschrift
Jägertorstraße
207
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer
06151 881-2341
Faxnummer
06151 881-2411
- Öffnungszeiten:
-
Donnerstag, 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Die Registratur der Bauaufsicht ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
Montag bis Mittwoch, 13 Uhr bis 15 U
- Parken:
-
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: NeinParkplatz:
Anzahl: 74 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja