Dienstleistungen A-Z
Hauptbereich
Pass für Geringverdienende
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,
- ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
- welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
- welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Zuständige Stellen
Gemeindeverwaltung Alsbach-Hähnlein
Anschrift
Bickenbacher Straße
6
64665 Alsbach-Hähnlein
Telefonnummer
06257 5008-0
Faxnummer
06257 5008-601
- Öffnungszeiten:
-
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Rathaus - Linie BE2
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Landkreis Darmstadt-Dieburg - KfB - Materielle Hilfe
Anschrift
Jägertorstraße
207
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer
06151 881-5000
Faxnummer
06151 881-5555
- Öffnungszeiten:
-
Nur nach Terminvereinbarung!
Die Öffnungszeiten des Beratungscenters lauten:
Montag und Donnerstag, 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag und Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
- Parken:
-
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: NeinParkplatz:
Anzahl: 74 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja