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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn der Betrieb einer Röntgeneinrichtungen oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen beabsichtigt wird, ist von Ihnen als fachkundiger Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) oder fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in Form einer Bescheinigung nachzuweisen.

Der Erwerb der Fachkunde besteht aus für das jeweilige Anwendungsgebiet geeigneter Ausbildung, Sachkunde (praktische Erfahrung nach Vorgabe der Richtlinien) und die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundekurs.

Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde.

Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Teaser

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes als Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) oder fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) tätig sind, müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden.

Verfahrensablauf

Für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz müssen Sie

  • an einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben,
  • die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können und
  • über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen.

Sobald Sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, kann diese durch die zuständige Behörde bescheinigt werden. 

  • Reichen Sie dafür einen formlosen vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde ein. 
  • Der Antrag beinhaltet die Nachweise der Ausbildung, der Sachkunde und der Teilnahme an einem Fachkundekurs.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu.

Zuständige Stelle

  • Bescheinigung der Fachkunde gemäß Fachkunde Richtlinien Technik. Zuständig: örtlich zuständiges Regierungspräsidium
  • Bescheinigung der Fachkunde für Medizin-Physik-Experten (MPE). Zuständig: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
  • Bescheinigung der Fachkunde von Sachverständigen und der Bescheinigung der Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse auf andere geeignete Weise. Zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Voraussetzungen

  • Sie müssen an einem Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben.
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können.
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung (bspw. Zeugnis)
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen in Form einer Teilnahmebescheinigung (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsbehelf

Sofern die Bescheinigung der Fachkunde nicht erstellt wird, kann nach Erhalt des Bescheids Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Fachlich freigegeben am

13.09.2023

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 43.1 - Strahlenschutz, Immissionsschutz (Oberflächenbehandlung, Läger)

64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Anschrift Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer +49 6151 12-6849
Faxnummer +49 6151 12-3700
Öffnungszeiten:

Mo: - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz
: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

Anschrift Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Telefonnummer +49 69 2714-5992
Faxnummer +49 69 2714-5950
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
: diverse Linien
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