Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern

Leistungsbeschreibung

Für die Eingehung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

Teaser

Zwei Personen, die heiraten wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese wird durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den eventuellen Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu unterschreiben.

Voraussetzungen

  • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
  • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
  • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
  • Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
  • Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume 47 EURO, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende gebühr festgesetzt hat.

Gebühr: 47,00 EUR

Anträge / Formulare

Es ist kein Antrag oder Formular notwendig.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

31.05.2023

Zuständige Stellen

Gemeindeverwaltung Alsbach-Hähnlein

Anschrift Bickenbacher Straße 6
64665 Alsbach-Hähnlein
Telefonnummer 06257 5008-0
Faxnummer 06257 5008-601
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: geschlossen

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Rathaus - Linie BE2
Parken:
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja