Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen A-Z

Hauptbereich

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

  • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
    eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
    Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
  • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
    über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
    (Hauptuntersuchungsbericht) und
  • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    bestehen.

Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.

Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:

  • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
  • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
  • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.

Teaser

Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.

Verfahrensablauf

Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

  • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
  • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
drucken lassen können.

Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
empfangsberechtigte Person nennen.

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden

Voraussetzungen

  • Sie benötigen das Fahrzeug für:
    • eine Probefahrt, auf der Sie die
    • Gebrauchsfähigkeit
      feststellen und nachweisen können
      oder
    • eine Überführungsfahrt, um das
      Fahrzeug an einen anderen Ort zu
      bringen.
  • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
    Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
  • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
    konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
    nachweisen.
  • Für das Fahrzeug muss eine:
    • EG-Typgenehmigung,
    • Einzelgenehmigung oder
    • Betriebserlaubnis vorliegen.
  • Für das Fahrzeug muss während des gesamten
    Gültigkeitszeitraums eine:
    • gültige Hauptuntersuchung und
    • gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
      nachgewiesen werden.
  • Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
    elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
    Kurzzeitkennzeichen.

Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
    COC) oder
  • Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Welche Gebühren fallen an?

EUR 10,20

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.

Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort

Anträge / Formulare

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Fachlich freigegeben am

08.07.2019

Zuständige Stellen

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg

Anschrift Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
Telefonnummer 06151 881-2482
Telefonnummer 06151 881-2388
Telefonnummer 06151 881-2389
Telefonnummer 06151 881-2466
Telefonnummer 06151 881-2468
Faxnummer 06151 881-2481
Öffnungszeiten:

nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:



Montag 12 Uhr bis 16 Uhr



Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 17 Uhr



Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr


Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

Anschrift Saint-Péray-Str. 11
64823 Groß-Umstadt
Telefonnummer 06078 781-350
Telefonnummer 06078 781-351
Telefonnummer 06078 781-352
Faxnummer 06078 781-353
Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr

Freitag: 7 bis 12 Uhr

Bemerkung:

Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

Anschrift Darmstädter Str. 48
64372 Ober-Ramstadt
Telefonnummer 06154 702-690
Faxnummer 06154 702-240
Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

Anschrift Riedbahnstr. 6
64331 Weiterstadt
Telefonnummer 06150 400-2350
Faxnummer 06150 400-2359
Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr



Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr  bis 14:15 Uhr



Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr

Bemerkung:

Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt

Anschrift Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefonnummer 06157 988-1210
Faxnummer 06157 988-1315
Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr



zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Bemerkung:

Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja