Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
  • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen

Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Teaser

Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung vorlegen.
  • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto des Nachweises Ihrer Institution (zum Beispiel Vertrag, Bestätigung)
  • IK (Institutionskennzeichen)Nummer
  • Nummer der alten SMCB
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Welche Gebühren fallen an?

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.

Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Zuständige Stellen

Elektronisches Gesundheitsberuferegister

Telefonnummer +49 251 411-0
Faxnummer +49 251 411-2525

Bezirksregierung Münster - elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Anschrift Domplatz 1-3
48143 Münster, Stadt
Telefonnummer +49 251 411-1679
Öffnungszeiten:

Servicezeit: 09:00 – 15:00 Uhr