Dienstleistungen A-Z
Hauptbereich
Kommunale Ehrungen
Leistungsbeschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnungen geehrt werden.Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Zuständige Stellen
Gemeindeverwaltung Alsbach-Hähnlein
Anschrift
Bickenbacher Straße
6
64665 Alsbach-Hähnlein
Telefonnummer
06257 5008-0
Faxnummer
06257 5008-601
- Öffnungszeiten:
-
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Rathaus - Linie BE2
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Landkreis Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht
Anschrift
Albinistraße
23
64807 Dieburg
Telefonnummer
06151 881-0
Faxnummer
06151 881-1337
- Öffnungszeiten:
-
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch, 14 Uhr bis 17 Uhr
- Parken:
-
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: NeinParkplatz:
Anzahl: 54 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Anschrift
Friedrich-Ebert-Allee
12
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefonnummer
+49 611 353-0
Faxnummer
+49 611 353-1766
- Öffnungszeiten:
-
Termine nach Vereinbarung.
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja