Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Deutsche Staatsangehörigkeit Genehmigung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Sie ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Wenn Sie im Ausland leben, mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, können Sie eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt.

Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn Sie unter anderem zu folgenden Berufsgruppen gehören:

  • aktive Beamte,
  • Richter,
  • Soldaten,

es sei denn, Sie leben dauerhaft seit mindestens 10 Jahren im Ausland.

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht erforderlich, wenn die sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil den Verzicht für sich und zugleich für das minderjährige Kind erklären beziehungsweise erklärt.

Für Ihre Erklärung können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.

Weitere Informationen erhalten Sie per Telefon, E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch von der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder beim Bundesverwaltungsamt (BVA).

Hinweise:
 Von dem Verzicht zu unterscheiden ist die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit. Eine Entlassung kommt dann in Betracht, wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben möchten und hierzu zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.

Den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie schriftlich bei der zuständigen deutschen Auslandvertretung, online oder schriftlich direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) erklären.

Teaser

Wenn Sie im Ausland leben und mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben.

Verfahrensablauf

Den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, direkt schriftlich oder online beim Bundesveraltungsamt (BVA) erklären.

Schriftliche Erklärung:

  • Sie können das Formular vor Ort bei Ihrer örtlichen deutschen Auslandsvertretung erhalten oder online auf der Internetseite des BVAs herunterladen.
  • Auf Wunsch unterstützt Sie die örtliche Auslandsvertretung beim Ausfüllen des Formulars.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie die unterschriebene Erklärung per Post oder persönlich zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer örtlichen deutschen Auslandsvertretung ein.
  • Der Kontakt zur Auslandsvertretung ist jedoch keine Pflicht. Sie können die Erklärung auch direkt per Post an das BVA schicken.
  • Das BVA prüft Ihre Erklärung und informiert Sie, wenn für die Bearbeitung der Erklärung weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

Online-Antragstellung

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit elektronisch aus. Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Datei hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):

  • Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, wird das BVA Ihre Verzichtsurkunde an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung übersenden. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.
  • Mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre deutschen Ausweisdokumente werden damit ungültig. Sie werden durch die Auslandsvertretung eingezogen.
  • Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

Wirksame Erklärungen auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können abgeben:

  • Deutsche, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen

Die Verzichtserklärung bedarf der Genehmigung der nach § 23 StAG für die Ausfertigung der Entlassungsurkunde zuständigen Behörde. In bestimmten Fällen ist diese Genehmigung zu versagen (vgl. § 26 Abs. 2 S. 2 StAG i.V.m. § 22 StAG).

Weitere Voraussetzungen:

  • bei Minderjährigen:
    • Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht), wenn die sorgeberechtigten Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil für sich nicht gleichzeitig den Verzicht erklären bzw. erklärt.

Hinweis:  Wenn Sie in Deutschland wehrpflichtig sind, benötigen Sie die Zustimmung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) eingeholt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:
    • deutscher Personalausweis
    • deutscher Reisepass
    • (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis.
  • mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes:
    • ausländischer Personalausweis
    • ausländischer Reisepass
    • (ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweis
    • ausländische Meldebestätigung
  • bei Minderjährigen:
    • Genehmigung des deutschen Familiengerichts

Hinweise: Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für den Online-Antrag benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Antragsstellung ein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen eventuell weitere Kosten entstehen können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (zur Aushändigung der Verzichtsurkunde)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

20.10.2022