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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Leistungsbeschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
An wen muss ich mich wenden?
Nach § 1 der Hessischen Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden sind alle Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Nicht zuständig sind Polizeibehörden und natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
- § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
- § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Was sollte ich noch wissen?
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Öffnungszeiten:
-
Montag, 7:30 Uhr bis 17 Uhr
Dienstag, 7:30 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch, 7:30 Uhr bis 17 Uhr
Donnerstag, 7:30 Uhr bis 17 Uhr
Freitag, 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr<
- Parken:
-
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: NeinParkplatz:
Anzahl: 74 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Bürgerbüro
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Rathaus - Linie BE2
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Regierungspräsidium Darmstadt - II 21 - Beglaubigungsstelle
- Öffnungszeiten:
-
Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
: 2, 3, 4E, 5E, 6, 7, 8, 9: F, H, K, L
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja