Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen A-Z

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Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz in einen anderen Stadt- oder Landkreis verlegen, ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden.

Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.

Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres neuen Wohn- oder Betriebssitzes persönlich stellen oder auch einen Vertreter (z. B. Zulassungsdienst) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Ummeldung persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

  • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
  • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

Voraussetzungen

Sie müssen sich bereits bei Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet und bei der neuen Gemeinde angemeldet haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis
  • Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
  • Amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen, sofern Sie diese nicht beibehalten möchten
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:

  • bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst):
    Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
    die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
    die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers
  • speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
    eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
  • speziell bei Vereinen:
    ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen. Andernfalls kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Kosten für neue Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die neuen Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, d. h. mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die eVB-Nummer telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Seit dem 01.03.2007 kann für eine natürliche Person das Fahrzeug nur noch auf deren Hauptwohnsitz zugelassen werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

30.01.2015

Zuständige Stellen

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg

Anschrift Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
Telefonnummer 06151 881-2482
Telefonnummer 06151 881-2388
Telefonnummer 06151 881-2389
Telefonnummer 06151 881-2466
Telefonnummer 06151 881-2468
Faxnummer 06151 881-2481
Öffnungszeiten:

nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:



Montag 12 Uhr bis 16 Uhr



Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 17 Uhr



Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr


Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

Anschrift Saint-Péray-Str. 11
64823 Groß-Umstadt
Telefonnummer 06078 781-350
Telefonnummer 06078 781-351
Telefonnummer 06078 781-352
Faxnummer 06078 781-353
Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr

Freitag: 7 bis 12 Uhr

Bemerkung:

Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

Anschrift Darmstädter Str. 48
64372 Ober-Ramstadt
Telefonnummer 06154 702-690
Faxnummer 06154 702-240
Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

Anschrift Riedbahnstr. 6
64331 Weiterstadt
Telefonnummer 06150 400-2350
Faxnummer 06150 400-2359
Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr



Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr  bis 14:15 Uhr



Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr

Bemerkung:

Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt

Anschrift Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefonnummer 06157 988-1210
Faxnummer 06157 988-1315
Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr



zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Bemerkung:

Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja