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Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
Leistungsbeschreibung
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen), wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung –Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung –Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
- bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung oder aktueller Meldebescheinigung)
- Bei ausländischen Mitbürgern: ausländischer Pass und Meldebestätigung bzw. aktuelle Meldebescheinigung
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Bürgerbüro
- Öffentliche Verkehrsmittel:
-
Haltestelle: Rathaus - Linie BE2
- Parken:
-
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: Nein
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg
- Öffnungszeiten:
-
nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:
Montag 12 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
- Öffnungszeiten:
-
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
- Bemerkung:
-
Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
- Öffnungszeiten:
-
Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
- Öffnungszeiten:
-
Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr
Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr
Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr
- Bemerkung:
-
Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt
- Öffnungszeiten:
-
Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
- Bemerkung:
-
Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.
- Aufzug vorhanden:
- Ja
- Rollstuhlgerecht:
- Ja