Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Saisonkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.

Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten.

Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.

Teaser

Wenn Sie Fahrzeuge (Cabrios, Motorräder etc.) nur zu bestimmten Zeiten im Jahr fahren, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen.

Verfahrensablauf

Sie oder ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, ggf. schon vorher erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Zulassungsstelle (in der Regel die des Wohnortes) stellen und die erforderlichen Unterlagen beibringen.

Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:

  • erstmalige Zulassung,
  • Wiederzulassung nach Außerbetriebssetzung,
  • Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirks, Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirks).

Die geltenden Vorschriften für die jeweiligen Zulassungsvorgänge sind zu beachten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • ggf. SEPA Mandat
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (durch Vorlage HU-Berichts im Original oder durch die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I)
  • bei Juristische Personen: aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbescheins
  • bei Vertretung des Halters: Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Grundgebühr beträgt 27,90€.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweiligen Zulassungsbehörde. Bei Vorsprache ggf. sofort.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Bemerkungen

Den Verkauf eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen müssen Sie, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, unverzüglich der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge anzeigen.

Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Zuständige Stellen

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung

Anschrift Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
Anschrift Jägertorstr. 207
64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefonnummer 06151 881-2482
Telefonnummer 06151 881-2388
Telefonnummer 06151 881-2389
Telefonnummer 06151 881-2466
Telefonnummer 06151 881-2468
Öffnungszeiten:

nur nach vorheriger Terminvergabe während folgender Zeiten:



Montag 12 Uhr bis 16 Uhr



Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr bis 16:45 Uhr



Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

Anschrift Saint-Péray-Str. 11
64823 Groß-Umstadt
Telefonnummer 06078 781-350
Telefonnummer 06078 781-351
Telefonnummer 06078 781-352
Faxnummer 06078 781-353
Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr

Freitag: 7 bis 12 Uhr

Bemerkung:

Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

Anschrift Darmstädter Str. 48
64372 Ober-Ramstadt
Telefonnummer 06154 702-690
Faxnummer 06154 702-240
Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

Anschrift Riedbahnstr. 6
64331 Weiterstadt
Telefonnummer 06150 400-2350
Faxnummer 06150 400-2359
Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch 7 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13 Uhr bis 17:30 Uhr



Dienstag 7 Uhr bis 12 Uhr und 12:45 Uhr  bis 14:15 Uhr



Donnerstag und Freitag 7 bis 12:45 Uhr

Bemerkung:

Die Zulassungsstelle befindet sich im neuen Rathaus der Stadt Weiterstadt.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt

Anschrift Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Telefonnummer 06157 988-1210
Faxnummer 06157 988-1315
Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr



zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

Bemerkung:

Die Außenstelle in Pfungstadt befindet sich im Stadthaus II.

Aufzug vorhanden:
Ja
Rollstuhlgerecht:
Ja