Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Wählbare Personen zur Europawahl

Leistungsbeschreibung

Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Bewerberin oder Bewerber zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.

Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind Sie wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.

Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. Sie sind nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.

Für die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag eine Wählbarkeitsbescheinigung aus.

Teaser

Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

Verfahrensablauf

Die Voraussetzungen Ihrer Wählbarkeit sind in der Regel im Melderegister hinterlegt. Die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt auf Antrag für Bewerber in Deutschland die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus. Für Bewerber, die keine Wohnung in Deutschland innehaben und sich dort auch sonst nicht gewöhnlich aufhalten, erteilt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Wählbarkeitsbescheinigung. Sie ist bei der für den Wohnort des Bewerbers oder Ersatzbewerbers zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, sonst unmittelbar unter Vorlage der erforderlichen Nachweise zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Voraussetzungen

Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und als Unionsbürger in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten  und
  • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen hierfür ihren Personalausweis oder Ihr ausländisches Ausweisdokument.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

11.10.2021