Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass der ausländische Staat die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung verlangt.

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.

Teaser

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder derzeitigen gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist das Standesamt am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig.

Voraussetzungen

  • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht.
  • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
    • Der Personenstand
    • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
    • Die Staatsangehörigkeit
    • Sowie, ggf. die letzte(n) Ehe(n)- und/oder Lebenspartnerschaft(en) und deren Auflösung(en)

Welche Gebühren fallen an?

Bei einer Zuständigkeit des Standesamts I fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Ist ein hessisches Standesamt für die Ausstellung zuständig, fallen Gebühren in Höhe von 47,00 Euro an und wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich 23,50 Euro je Recht, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichenden Gebühren festgesetzt hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Fachlich freigegeben durch

  • Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

20.10.2022