Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Ehrungen im Bereich des Sports

Leistungsbeschreibung

1. Verleihung der Sportplakette des Landes Hessen

2. Verleihung des Dr. Horst Schmidt-Jugendsport-Stipendiums

Verfahrensablauf

1. Von den Landkreisen, den kreisfreien Städten, dem Landessportbund Hessen und den hessischen Sportfachverbänden können Vorschläge zur Verleihung der Sportplakette des Landes Hessen vorgelegt werden. Geehrt werden können Personen oder Mannschaften, die nach internationalen Maßstäben sportliche Höchstleistungen erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind und Personen oder Mannschaften, die unter schwierigen körperlichen Bedingungen besonders anerkennenswerte sportliche Leistungen erzielt haben oder Personen, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitarbeiter, Übungsleiter oder Jugendleiter in Vereinen und Verbänden um die Jugend- oder Breitenarbeit im Sport besonders verdient gemacht haben

2. Um das Stipendium können sich Student/innen, Fachhochschüler/innen und Auszubildende bewerben, die zwei Jahre oder länger in einem oder mehreren hessischen Sportvereinen, Sportkreisen und/oder Sportfachverbänden, über eine Honorartätigkeit hinaus, ehrenamtlich als Fachkraft im Jugend- und Freizeitsport, als Übungshelfer/in oder Übungsleiter/in kontinuierlich tätig sind.

An wen muss ich mich wenden?

1. Landkreise, den kreisfreie Städte, Landessportbund Hessen und hessische Sportfachverbände

2. Sportjugend Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. Die in Verfahrensablauf genannten Leistungen und Verdienste müssen beschrieben werden. Stellungnahmen der Sportvereine und Verbände sowie der Gemeinde, in der die Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat, sind beizufügen.

2. Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Ein persönliches Bewerbungsschreiben mit einer Begründung für die Bewerbung.
  • Ein ausführlicher Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person unter Einbeziehung des sportlichen und überfachlichen Werdegangs und ein Passbild.
  • Eine ausführliche Darstellung über die bisherigen sportlichen und die überfachlichen Tätigkeiten durch den Sportverein, den Sportkreis und/oder den Sportfachverband.

Studienbescheinigung zum laufenden Semester (Immatrikulation) oder eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung.

Welche Fristen muss ich beachten?

1. Die Vorschläge müssen dem HMdIS spätestens zum 1. September vorgelegt werden.

2. Die Bewerbungen müssen der Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen spätestens zum 31. Januar vorgelegt werden.

Bearbeitungsdauer

Zeitnah.

Rechtsgrundlage

1. Erlass über die Verleihung der Sportplakette des Landes Hessen vom 30.03.2015 (GVBl I S. 179)

2. Kabinettbeschluss vom 20.09.1977 zur Verleihung des Dr. Horst Schmidt-Jugendsport-Stipendiums

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

19.07.2016