Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Arztregister - Eintragung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland eine vertragsärztliche oder vertragstherapeutische Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen wollen, müssen Sie sich beim Arztregister eintragen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister. Zuständig für die Arztregistereintragung ist immer die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip). Die Eintragung in das Arztregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/ -psychotherapeutischen Tätigkeit.

Teaser

Wenn Sie einer vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen möchten, müssen Sie sich in das Arztregister eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich mit dem Antragsvordruck beantragen.

  • Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.
  • Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.

An wen muss ich mich wenden?

Die Arztregisterstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung, in deren Zulassungsbezirk Sie wohnen

Hinweis: Haben Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, können Sie das Arztregister frei wählen.

Voraussetzungen

Sie müssen:

  • als Ärztin oder Arzt approbiert sein und
  • einen Nachweis vorlegen über den Abschluss einer Facharztausbildung oder eine in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbenen Ausbildung gemäß der Richtlinie 2005/36 EG.

Für eine Eintragung als Psychologische*r Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie:

  • als Psychologische*r Psychotherapeut/in approbiert sein und
  • einen Nachweis über die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie vorlegen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde
  • Urkunden, die eine mögliche Namensänderung oder die Berechtigung zum Führen eines Doppelnamens nachweisen (zum Beispiel Eheurkunde)
  • Approbationsurkunde
  • gegebenenfalls Zeugnis über den Studienabschluss
  • Urkunde über die Facharztanerkennung oder die Qualifikation im Richtlinienverfahren der Psychotherapie
  • Nachweise/Zeugnisse über bisherige ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeit
  • Urkunden über abgeschlossene Weiterbildungen
  • Promotionsurkunde beziehungsweise Nachweise über das Recht, akademischer Grade oder Titel zu führen
  • gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
  • bei fremdsprachlichen Dokumenten: Übersetzung eines staatlich anerkannten beziehungsweise in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzers oder Übersetzerin
  • bei Dokumenten aus Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union): Apostille oder Legalisation

Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen. Die Arztregister können unter Umständen entsprechende Beglaubigungen anfertigen.

Welche Gebühren fallen an?

gemäß § 46 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

Gebühr: 100,00 EUR

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Schriftform erforderlich:  ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienst: nein

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie: Die Arztregistereintragung in einer Kassenärztlichen Vereinigung ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.11.2021

Zuständige Stellen

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Anschrift Georg-Voigt-Straße 15
60325 Frankfurt am Main
Telefonnummer +49 69 795020
Faxnummer +49 69 79502-500
Öffnungszeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr