Dienstleistungen A-Z: Gemeinde Alsbach-Hähnlein

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Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Umschulung wegen Berufskrankheit

Leistungsbeschreibung

Sie leiden an einer Berufskrankheit und möchten oder können nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten? Wenn Sie erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung unter Umständen eine Umschulung in einen anderen Beruf.

Hinweis: Möglich sind auch andere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen). Das Ziel der Maßnahmen ist vorrangig die Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Umschulungen finden meist in Berufsförderungswerken statt. Für die Dauer der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie auch eine Rente erhalten.

Je nachdem, von welchem Beruf aus Sie sich in welchen umschulen lassen, kann die Umschulung unterschiedlich lange dauern.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager bei Ihrem Unfallversicherungsträger. Diese informieren Sie über das weitere Verfahren.

Sie können auch einschätzen,

  • wie groß Ihre Chancen auf eine Umschulung sind und
  • ob in Ihrem Fall andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoller wären.

Die Berufshelferinnen/Reha-Managerinnen und Berufshelfer/Reha-Manager erarbeiten je nach Einzelfall einen Rehabilitationsplan. Bewilligt der Unfallversicherungsträger Ihre Umschulung, handeln sie die Einzelheiten mit den Berufsförderungswerken und anderen für eine Umschulung geeigneten Einrichtungen aus.

An wen muss ich mich wenden?

An die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sind

  • die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
  • die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Ansprechpartner für die berufliche Rehabilitation bei Berufskrankheiten ist der Berufshelfer/die Berufshelferin. Berufshelfer, auch Reha-Manager/Reha-Managerin genannt, sind medizinisch und berufskundlich ausgebildete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, die für jeden Einzelnen die besten Rehabilitationsmaßnahmen zu finden versuchen und Sie beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Ihre Krankheit wurde als Berufskrankheit* festgestellt.
  • Durch die Krankheit drohen Sie erwerbsunfähig zu werden, falls Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fragen Sie Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager, welche Dokumente Sie benötigen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk bekommen Sie ersetzt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

28.05.2013

Zuständige Stellen

Unfallkasse Hessen

Telefonnummer 069 29972-440
Faxnummer 069 29972-133