Rathaus-Notizen
Hier veröffentlichen wir in unregelmäßigen Abständen Informationen aus dem Rathaus, von denen vergleichsweise wenige Menschen betroffen sind ... und die wir Ihnen dennoch unbedingt mitteilen wollen.
Infos zum Führerschein-Tausch
Liebe Alsbach-Hähnleinerinnen und Alsbach-Hähnleiner,
alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in den EU-Kartenführerschein getauscht werden. Damit diese Aufgabe logistisch zu bewerkstelligen ist, wurden die Fristen zum Umtausch gestaffelt.
Für alte Papierführerscheine (grau oder rosa) lief diese Staffelung abhängig vom Geburtsjahr. Für die meisten sollte der Umtausch hier bereits abgeschlossen sein. Lediglich wer vor 1953 geboren ist, hat noch Zeit bis zum 19. Januar 2033.
Wer bereits einen Führerschein im Scheckkarten-Format besitzt, ist abhängig von dessen Ausstellungsjahr betroffen. Dies sind die aktuellen Fristen:
Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Frist bis zum 19. Januar 2026
Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Frist bis zum 19. Januar 2027
Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Frist bis zum 19. Januar 2028
Ausstellungsjahr 2008: Frist bis zum 19. Januar 2029
Ausstellungsjahr 2009: Frist bis zum 19. Januar 2030
Ausstellungsjahr 2010: Frist bis zum 19. Januar 2031
Ausstellungsjahr 2011: Frist bis zum 19. Januar 2032
Ausstellungsjahr 2012 bis zum 18. Januar 2013: Frist bis zum 19. Januar 2033
Leider versuchen aktuell viele Bürgerinnen und Bürger, den Austausch ihres Führerscheins bei uns im Rathaus bzw. Bürgerbüro zu veranlassen. Wir sind allerdings nicht zuständig und müssen Sie in diesem Fall leider an die Führerscheinstellen des Landkreises verweisen.
























