Alsbacher Schloss - kleinere Shuttle-Busse statt Schwerlastverkehr
Erstelldatum25.02.2025
In seiner heutigen Ausgabe berichtet das Darmstädter Echo über die Tatsache, dass der „Historische und Kulturelle Förderverein Schloss Alsbach“ (HKF) für das laufende Jahr keine Veranstaltungen plant. Als Grund wird dabei die Auflage der Gemeinde angeführt, dass schwere Shuttle-Busse mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen die Auffahrt zum Schloss künftig nicht mehr nutzen können. Ausgelöst wurde diese Erkenntnis durch den Hangabrutsch unterhalb des Alsbacher Schlosses im vergangenen Mai und daraufhin erstellte Gutachten, die diese Restriktion dringend anraten.
Da wir wissen, dass solch schwere Shuttlebusse in der Vergangenheit viele Besucherinnen und Besucher zu Veranstaltungen auf dem Alsbacher Schloss gefahren haben, stehen wir seit mehreren Monaten mit dem Verein in Kontakt, um Alternativen zu diskutieren. Alternativen, die es aus unserer Sicht in Form von kleineren Shuttle-Bussen gibt und die gleichermaßen dem Anspruch gerecht werden, dem Schlossverein sowie dem Pächter der Gastronomie einen Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen als auch das Risiko senken, die Zufahrtsstraße erneut zu beschädigen – was am Ende wieder erhebliche Kosten für den Steuerzahler verursachen würde.
Aus Gründen der Transparenz wollen wir aber zunächst den vollständigen Text veröffentlichen, den Bürgermeister Sebastian Bubenzer dem Ersten Vorsitzenden des HKF, Klaus Mayer, mit Datum vom 3. Dezember 2024 zugesandt hatte.
Brief-Anfang
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. November 2024. Darin kritisieren Sie die Zufahrtsregelung zum Alsbacher Schloss im Nachgang zu dem Hangabrutsch unterhalb des Schlosses in der Nacht vom 17. auf den 18. Mai 2024. Im Kern geht es Ihnen darum, dass die Beschränkung des künftigen Shuttlebus-Verkehrs auf Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen die Wirtschaftlichkeit künftiger Veranstaltungen auf dem Schloss gefährde.
Grundsätzlich habe ich natürlich Verständnis für Ihre Argumentation. Wir haben uns zu diesem Thema ja auch bereits in einem persönlichen Gespräch im Sommer ausgetauscht.
Ich bitte Sie aber, auch unsere Position inklusive der damit verbundenen Zufahrtsbeschränkung nachzuvollziehen, die nicht etwa „aus einer Laune“ heraus entstanden ist. Vielmehr sehen wir uns gezwungen, eine schon vor dem Hangrutsch gültige Limitierung nun konsequent umzusetzen.
Wir beziehen uns dabei auf fachliche Gutachten von „Geo Service“ aus Bensheim sowie dem Ingenieurbüro „Schweiger + Scholz“, ebenfalls aus Bensheim.
So nimmt das Ingenieurbüro „Schweiger + Scholz“ in der Sache Bezug auf die Fahrbahnbreite der Schlosszufahrt, die im Rahmen des Ausbaus im Jahr 2014 hergestellt wurde. Diese erlaube im konkreten Fall ausschließlich eine Begegnung von PKW und PKW bei reduzierter Geschwindigkeit unterhalb von 40 km/h. Sobald sich PKW und LKW oder gar LKW und LKW begegnen, müssen Seitenbereiche der Fahrbahn mitgenutzt werden, deren Tragfähigkeit nicht beurteilt werden kann. Insofern gilt es, das Verkehrsaufkommen in der Schlosszufahrt grundsätzlich für LKWs beziehungsweise größere Fahrzeuge zu reduzieren.
Darüber hinaus betont das Ingenieurbüro, dass die Auffahrt zum Schloss mit Kraftfahrzeugen unterhalb von 3,5 Tonnen mit zusätzlicher Freigabe von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen möglich ist. Diese sind zwar in der Regel schwerer als 3,5 Tonnen, beschränken sich aber auf wenige Fahrten im Jahr.
Die Bodengutachter des Unternehmens „Geo Service“, die wir um eine geotechnische Stellungnahme gebeten haben, gaben uns die Rückmeldung, dass zwar grundsätzlich eine ausreichende Tragfähigkeit für schwerere Fahrzeuge (zum Beispiel der Feuerwehr) gewährleistet sei. Weiter heißt es jedoch:
„Allerdings führt ein wiederkehrendes Befahren der Zufahrtsstraße mit schweren Fahrzeugen zu einer erhöhten Beanspruchung, da sich diese überproportional zur Achslast verhält („Vierte-Potenz-Regel“). Weiterhin kann es aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im Begegnungsverkehrs mit größeren Fahrzeugen zum Ausweichen auf das Bankett kommen, welches nicht überall zum Befahren geeignet ist. Hier kann es zu Schäden und eventuell sogar zum Abrutschen der talseitigen Böschungskrone kommen.“
In Konsequenz wird deshalb empfohlen, die Zufahrt generell auf ein zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeugen mit maximal 7,5 Tonnen zu beschränken.
In Summe bewegt sich unser „Interpretationsspielraum“ für gelegentliche Zufahrten zum Schloss also lediglich auf einen Bereich zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen. Größere Linienbusse sind grundsätzlich auszuschließen, für Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen sollte sich die Zahl der Fahrten auf ein absolutes Minimum reduzieren.
Inwieweit dieses Minimum in Vereinbarkeit mit den Veranstaltungen auf dem Alsbacher Schloss zu gewährleisten ist, würde ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch klären. Es würde mich freuen, wenn Sie unter obenstehender Telefonnummer Kontakt mit mir aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren.
Gleichzeitig möchte ich aber noch einmal betonen, dass wir gezwungen sind, die haftungsrechtlichen Anforderungen an die Zufahrt einzuhalten, indem wir eine Zufahrtsbeschränkung im Gewicht der Fahrzeuge aufrechterhalten.
Auch können wir nicht rechtfertigen, möglicherweise regelmäßige Folgekosten zur Instandsetzung der Straße oder des darunterliegenden Hanges zu produzieren, indem wir diese Beschränkung „flexibel“ auslegen. Die Sanierungsmaßnahme des Hanges war infolge des Schadens im Mai erheblich und zog Kosten in Höhe von 218.000 Euro nach sich. Dabei dient uns diese Summe auch als Mahnung, dass das Schadenspotenzial im Fall einer Dauerbelastung der Straße mutmaßlich noch deutlich höher ist.
Für Fragen oder ein persönliches Gespräch – wie oben erwähnt – stehe ich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr
Sebastian Bubenzer
Bürgermeister
Brief-Ende
Wie aber könnte nun eine Lösung aussehen? Aus unserer Sicht sind kleinere „Shuttle“-Transporter durchaus eine Option. Parallel zu einer ECHO-Anfrage Anfang Januar haben wir ein Beispiel-Angebot einer lokal tätigen Busvermietungs- und Eventlogistik-GmbH eingeholt, um zu verifizieren, über welches Preisniveau wir bei kleineren Bussen sprechen.
Folgendes Angebot hatten wir damals erhalten: Demnach hätte an einem Sonntag im Januar beispielsweise ein Bus mit 17 Sitzen zwischen 11 und 19 Uhr alle 20 Minuten zwischen dem Ort und dem Schloss für einen Festpreis von 690 Euro zuzüglich MwSt. pendeln können – inklusive Fahrer.
Bei einer Vollauslastung von drei Fahrten die Stunde und angenommen, dass Besucher des Schlosses sowohl im Ort als auch an der Burg zusteigen, wäre damit ein rechnerisches Maximum von 816 Fahrgästen möglich. Natürlich ist eine solche Vollauslastung nicht realistisch. Doch schon mit etwa der Hälfte dieser Gäste und einem Fahrpreis von maximal zwei Euro wäre der Bus refinanziert.
Gerade bei kommerziellen Veranstaltungen wäre aus unserer Sicht auch vorstellbar, den Gesamtpreis des Busses auf die Ticketpreise umzulegen, ohne dass die Gäste damit über Gebühr belastet würden.
Durch den über die Ortsgrenzen hinaus beliebten Spielplatz „Wiedemann am Schloss“ in unmittelbarer Nachbarschaft zur Burg würde sich aus unserer Sicht zudem anbieten, künftig verstärkt auf kleinere Veranstaltungen – wie etwa Kindergeburtstage – zu setzen und so gegebenenfalls zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Aber richtig ist: Solch ein historisches Gemäuer wie das Alsbacher Schloss als Verein nicht nur mit Leben zu füllen, sondern auch für Schäden an dessen Substanz aufzukommen, ist ein Balanceakt. Dass der Verein zwecks Alternativen jetzt die Gespräche mit dem Land Hessen als Eigentümer der Burg führen will, ist aus unserer Sicht deshalb richtig.