Informationen zum Grundsteuerbescheid 2025
Erstelldatum06.01.2025
Heute ist es soweit. Die neuen Grundbesitzabgaben-Bescheide für das Jahr 2025 verlassen das Rathaus und sollten in den nächsten Tagen bei Ihnen im Briefkasten liegen. Damit erhalten Sie erstmals das Ergebnis der Grundsteuerreform, die im Jahr 2018 durch das Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht wurde.
Während wir Ihnen hier nur die wichtigsten Informationen mit an die Hand geben, erhalten Sie mit Ihrem Bescheid ein umfassendes Informationsblatt, auf dem der gesamte Vorgang noch einmal erklärt ist. Wir bitten vor Rückfragen darum, sich diesen gründlich durchzulesen.
Das Wichtigste in Kürze
Die meisten dürften es bereits wissen: Manche Grundstückseigentümer werden künftig eine etwas höhere Grundsteuer-Abgabe zahlen, anderen zahlen weniger, bei manchen bleiben die Beträge weitgehend unverändert.
Dies hat den Hintergrund, dass alle Eigentümer aufgefordert waren, zum Stichtag 1. Januar 2022 eine Grundsteuer-Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Auf Basis jener Steuererklärung hat das Finanzamt die Grundstücke neu bewertet und diese neuen Bewertungen der Gemeinde mitgeteilt. Damit wurden die alten Bewertungsgrundlagen aus den sechziger Jahren ersetzt, die laut Bundesverfassungsgericht nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar waren.
Auf diese Messbeträge wendet die Gemeinde nun ihren Grundsteuerhebesatz an, wodurch sich der Betrag ergibt, der als Grundsteuer künftig von Ihnen erhoben wird.
Sollten Sie in den kommenden Wochen keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten, der Messbetrag auf Ihrem neuen Bescheid von dem durch das Finanzamt mitgeteilten Bescheid abweichen oder Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben, so wenden Sie sich gerne an unser Steueramt.
- per E-Mail:steueramt(@)alsbach-haehnlein.de
- per Telefon: 06257/5008-400
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Gemeinde keinen Einfluss auf den Messbetrag haben. Einwände gegen diese Messbeträge sind deshalb bei Ihrem Finanzamt vorzubringen – und nicht bei der Gemeinde.
Auch möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungszeit Ihrer Rückfragen an das Steueramt in den kommenden Wochen etwas höher als üblich liegen dürfte. Wir sind trotz des mutmaßlich höheren Anfrageaufkommens natürlich bestrebt, Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen.
Grundsteuerreform? Für die Gemeinde keine höheren Einnahmen!
Eine Sache ist uns abschließend noch einmal wichtig: Die Mandatsträger im Gemeindeparlament haben bereits im Juli 2024 entschieden, dass Alsbach-Hähnlein durch die Grundsteuerreform keine versteckten Mehreinnahmen generieren möchte. In Summe nimmt die Gemeinde sogar etwas weniger Geld durch die Grundsteuer ein, auf eine Grundsteuererhöhung für 2025 wurde also verzichtet.
Dennoch haben sich die Hebesätze verändert, die mit den oben genannten Messbeträgen des Finanzamts multipliziert werden. Grundlage war hier eine Empfehlung des Landes Hessen, um sogenannte Aufkommensneutralität und damit eine Stabilität der kommunalen Einnahmen durch die Grundsteuer zu gewährleisten.
Herzliche Grüße,
Ihre Gemeinde Alsbach-Hähnlein
Weitere Informationen
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