Aktuelle Infos zur Afrikanischen Schweinepest
Erstelldatum04.07.2024
Leider kommt uns die Afrikanische Schweinepest in diesen Tagen näher. Sicher haben Sie mitbekommen, dass sich am 15. Juni durch den Fund eines infizierten Tieres südlich von Rüsselsheim (Landkreis Groß-Gerau) die Situation in unserer Region deutlich verschärft hat.
Während wir zunächst nicht in die sogenannte Restriktionszone gefallen sind, in der zur Eindämmung der Tierseuche Auflagen gemacht werden, hat sich das mit Auffinden von zwei weiteren infizierten Schweinen bei Riedstadt-Leeheim beziehungsweise im Naturschutzgebiet Kühkopf geändert.
Dadurch muss die Restriktionszone erweitert werden, so dass unter anderem Darmstadt und mehrere Kommunen im Landkreis Darmstadt-Dieburg einbezogen werden – auch die Gemeinde Alsbach-Hähnlein.
Dies hat massive Auswirkungen auf die Viehzüchter, Landwirte und Jäger, aber auch in deutlich geringerem Umfang auf jede Bürgerin und jeden Bürger. Bitte beachten Sie deshalb insbesondere folgende Punkte.
- Wenn Sie bei Spaziergängen durch Wald und Flur ein totes Wildschwein entdecken, melden Sie es bitte – den Link finden Sie auf der Informationsseite des Landkreises. Alternativ können Sie sich telefonisch auch direkt an uns wenden. Wir haben dafür die Rufnummer Telefonnummer: 06257 – 5008 200 eingerichtet.
Wichtig: Um keine Tiere aufzuscheuchen, bleiben Sie unbedingt auf den ausgewiesenen Wegen.
Mit der Afrikanischen Schweinepest verbundene Krankheitssymptome können unter anderem Blutungen aus Mund und After sein, doch selbst wenn Sie keines dieser Anzeichen erkennen: Bitte den Fund des toten Tieres melden.
- Auch wenn die Brut- und Setzzeit hinter uns liegt: Hundebesitzer müssen ihre Tiere in Wald und in Feldbereichen wieder an die Leine legen. Diese Leinenpflicht gilt bis auf weiteres.
- Bitte beachten Sie, dass sowohl über Feld- als auch Waldflächen – gegebenenfalls auch nachts – Drohnenflüge stattfinden können, um den Wildschweinbestand besser kontrollieren zu können.
- Liegt ihr Grundstück in der freien Landschaft oder in den unmittelbar daran angrenzenden Bereichen müssen Sie Beauftragten von Veterinärbehörden auf der Suche nach Kadavern Zugang gewähren.
- Außerdem wird gerade geprüft, ob in Abstimmung mit den Landwirten gegebenenfalls die Feldwegeverbindung zwischen den Autobahnen 67 und 5 zu sperren ist, die von einigen genutzt wird, um die Raststätte an der A5 anzufahren. Dies dient – wie viele andere Maßnahmen – der Einschränkung von Wildtier-Bewegungen, um die Afrikanische Schweinepest lokal einzudämmen.
Die Allgemeinverfügung, die der Landkreis Darmstadt-Dieburg mit dem heutigen Datum herausgegeben hat, können Sie hier herunterladen.
Hier zudem den Text, der sich an Vertreter der Landwirtschaft richtet:
Zeitnah wird auch die Übersichtsseite des Landkreises aktualisiert:
Grundsätzliche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stellt das Land Hessen hier zur Verfügung: