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Neuigkeiten

Neue Unterkünfte für Geflüchtete

Erstelldatum16.11.2023

Panik machen ist völlig falsch, aber die Herausforderung klein reden, bringt natürlich auch nichts: Die zu uns geflüchteten Menschen in geeignetem Wohnraum unterzubringen, ist keine leichte Aufgabe. Da die Verteilung der Neuankömmlinge vom Bund über das Land in die Kreise erfolgt, befinden sich derzeit alle Darmstadt-Dieburger Kommunen im regelmäßigen Austausch, wie es weiter geht.

Unsere Kreis-Sozialdezernentin Christel Sprößler hat in diesem Zusammenhang in der jüngsten Bürgermeister-Dienstversammlung angekündigt, dass sie sich mit einem Schreiben an alle Kommunen wenden wird, in denen der solidarische Konsens betont wird, die schwierige Aufgabe gemeinsam zu meistern. Dieses Schreiben hat uns nun erreicht und wurde von mir direkt am Abend im Gemeindevorstand präsentiert. Auch habe ich am Dienstag über das Thema in der Gemeindevertretung berichtet.

Aktuell müssen wir davon ausgehen, in den nächsten Monaten – sollten die Flüchtlingsbewegungen auf Bundes- und Landesebene stabil bleiben – mindestens 50 neue Flüchtlinge in Alsbach-Hähnlein integrieren zu müssen. In dem Schreiben von Kreis-Sozialdezernentin Christel Sprößler ist sogar von einem Aufnahmesoll in Höhe von 57 Personen bis zum 31. Dezember 2023 die Rede.

Auf Basis dieses Schreibens hat der Gemeindevorstand einvernehmlich beschlossen, dass die Gemeinde Alsbach-Hähnlein dem Landkreis zusagen wird, bis zum Ende des Jahres die entsprechenden Plätze zur Verfügung zu stellen – insbesondere für Geflüchtete aus der Ukraine.

Es ist beabsichtigt, eine Anlage in mobiler Bauweise im südlichen Teil des „Hofs der Vereine“ – gegebenenfalls unter Einbeziehung einer Teilfläche des danebenliegenden Grundstücks – zu errichten. Die Kern-Nutzung des Hofs der Vereine, wie sie derzeit gegeben ist, wird dadurch nicht eingeschränkt.

Die Miete der Container erfolgt bei monatlicher Kündigungsoption, um flexibel zu bleiben. Die benötigte Teilfläche des Gartengrundstücks wird angemietet.

Wichtig ist mir dabei: Bei einer angenommenen Nutzung der Unterkunft von zwölf Monaten, dem personenabhängigen Einmal-Zuschuss des Landkreises sowie einer Abrechnung über die Obdachlosensatzung sind die Kosten der Gemeinde für Ersteinrichtung der Unterkunft und Versorgung der Geflüchteten gedeckt. Ein weiterer Zuschussbedarf ist in den  nächsten Monaten voraussichtlich nicht notwendig.

Herzliche Grüße

Ihr

Sebastian Bubenzer

Bürgermeister