Näheres zum Grundsteuerbescheid
Erstelldatum19.04.2023
Hier finden Sie Erläuterungen zur Berechnung der Grundsteuer
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Tagen wurden sowohl die Leiterin unserer Finanzverwaltung, Frau Neumann, als auch ich persönlich auf die neuen Grundsteuerbescheide angesprochen.
Über die Gründe der Anpassung haben wir Sie bereits bei der Einbringung des Haushalts im Dezember letzten Jahres informiert. Die Gemeindevertretung hat dem Haushaltsplan Ende Januar mehrheitlich zugestimmt.
Oft drehen sich die nun gestellten Fragen um das gleiche Thema, daher eine kurze Erläuterung am Beispiel unserer eigenen Immobilie in Alsbach. Natürlich sind die Beträge individuell und hängen von verschiedenen Faktoren (unterschiedliche Fälligkeitstermine Grundsteuer A oder B, aktuelle Messbeträge) ab.
- Für unsere Doppelhaushälfte, Baujahr 1989, zahlen wir bisher einen Betrag von 488,55 € im Jahr.
- Die erste (anteilige) Rate der für 2023 notwendigen Grundsteuer wurde am 15. Februar abgebucht/gezahlt. Bei uns waren das 122,14 Euro Grundsteuer.
- Auch wenn der Haushalt bereits am 31.01.2023 bereits beschlossen wurde, war er noch nicht in Kraft, weil noch nicht durch die Aufsicht genehmigt. Daher wurde noch der „alte“ anteilige Betrag (1/4 aus 488,55 Euro bei einem Hebesatz von 365%) in Höhe von 122,14 Euro beglichen.
- Die neue Jahressteuer beträgt nun bei einem Hebesatz von 445% - fürs ganze Jahr - für unsere Doppelhaushälfte neu 595,63 Euro (entspricht plus 107,08 Euro p.a.).
- Davon werden die bereits am 15. Februar gezahlten 122,14 Euro abgezogen, macht rund 473,49 €.
- Dieser Betrag wird auf die nächsten drei regulären Fälligkeitstermine 15.05./15.08./15.11. verteilt - das entspricht dann (neu) 157,83 Euro pro Fälligkeitstermin (Fälligkeitstermine im laufenden Jahr).
- Im nächsten Jahr wird der neue Betrag von 595,63 Euro gleich auf die vier Termine 15.02./15.05./15.08./15.11. verteilt: Macht dann jeweils 148,90 Euro pro Quartal (Fälligkeitstermine in künftigen Jahren).
Der unter „Festsetzung Grundsteuer“ ausgewiesene Gesamtbetrag stellt dar, um welchen Erhöhungsbetrag sich bei Ihnen die Grundsteuer erhöht.
Wichtig: Dieser Betrag ist nicht zu überweisen!
Die Überweisungsbeträge ergeben sich aus den Zeilen: Fälligkeitstermine im laufenden bzw. in künftigen Jahren.
Natürlich findet niemand die erste Anpassung der Grundsteuer seit 2015 schön. Seitdem sind allerdings viele Kosten - ob beim Personal oder auch bei Investitionen - massiv gestiegen.
Unsere Gemeinde hat aktuell jedoch - trotz der (prozentual) deutlichen Erhöhung - immer noch einen der niedrigsten Hebesätzen (445%) im gesamten Landkreis als auch der Nachbarkommunen.
Ich hoffe, mit diesen Erläuterungen einige Ihrer Fragen beantworten zu können. Für weitere individuelle Fragen steht Ihnen Frau Neumann zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Beantwortung derzeit etwas länger dauern kann.
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Sebastian Bubenzer
Bürgermeister
























