Maximal vier Stunden
Erstelldatum12.12.2022
Hinter dem Bürgerhaus Sonne wird das Parken neu geregelt
Liebe Alsbach-Hähnleinerinnen und Alsbach-Hähnleiner,
wir müssen heute über ein sensibles Thema sprechen: Es geht ums Abstellen des eigenen Autos – genauer gesagt um den Parkplatz hinter unserem Bürgerhaus „Sonne“.
Seit einigen Tagen haben wir dort neue Schilder angebracht – analog zu anderen öffentlichen Stellplätzen in unserer Gemeinde, wie etwa dem Bereich hinter der Alten Schule in Hähnlein oder auf dem Marktplatz. Hintergrund ist, dass wir hier die maximale Parkdauer auf 4 Stunden begrenzen müssen und dies über eine vom Fahrzeugführer im Fahrzeug ausgelegte Parkscheibe nachzuweisen ist.
Dabei ist uns sehr wohl bewusst, dass nicht alle, die das lesen, jetzt in Begeisterungsstürme ausbrechen. Gerade viele Anwohnerinnen und Anwohner haben diese Stellflächen in der Vergangenheit auch mal zum „Dauerparken“ genutzt. Das führte jedoch gleichzeitig dazu, dass für zahlreiche Veranstaltungen im Bürgerhaus „Sonne“ oft zu wenige Stellplätze angeboten werden konnten. Dies ist gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein großes Problem, die dennoch keinen entsprechenden Ausweis haben, um einen „Behindertenparkplatz“ nutzen zu dürfen.
Deshalb haben wir uns zur Begrenzung der Parkdauer entschlossen und bitten alle Anwohner darum, selbstkritisch zu prüfen, ob ihr eigenes Fahrzeug nicht eher auf dem privaten Grundstück bzw. dem Grundstück ihres Vermieters untergebracht werden kann. Auf privatem Grund Parkflächen zu schaffen, ist schließlich zentrales Anliegen unserer Stellplatzsatzung. Und auch wir mussten im Rahmen der Baugenehmigung des Bürgerhauses damals Stellplätze im direkten Umfeld und den anliegenden Straßen nachweisen.
Die Parkdauer-Beschränkung wird unsere Kommunalpolizei in den kommenden Wochen natürlich verstärkt kontrollieren. In einer kleinen Übergangszeit werden wir im Einzelfall jedoch noch aufs „Knöllchen“ verzichten.
Wir bitten um Verständnis.

























