Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 TDDDG mit dem Zweck Ihnen die Möglichkeit zur unkomplizierten  und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO, die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website).

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Alsbach-Hähnlein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Alsbach-Hähnlein
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Alsbacher Schloss Bannerbild
Spielplatz Wiedemann am Schloss
Rathaus Eingang
Erpelanlage
Schmuck Calisthenics
Erpelanlage
Alte Bürgermeisterei
Gemeinschaftshaus Sandwiese
Marktplatz Hähnlein
Erpelanlage CloseUp
Überblick über Friedhof
Museum Hähnlein
Blick über Sportplatz
Weinlagen bei Alsbach
Rathaus Eingang
Erpelanlage
Erpelanlage CloseUp
Museum Hähnlein
Schloss Fahne
Schmuck Feuerwehr Hähnlein
Schmuck Feuerwehr Alsbach
Schmuckbild Hähnlein
Schmuck Jugendzentrum
Schmuck Wald

Neuigkeiten

So schützen Sie sich vor Betrügern

Erstelldatum04.03.2026

Wenn das Telefon klingelt, ist es meistens harmlos: ein kurzer Gruß, eine Terminabsprache, vielleicht einfach nur ein „Ich wollte mal hören, wie es dir geht“. Und dann gibt es diese Anrufe, die genau darauf setzen, dass wir in Sekundenbruchteilen nicht mehr klar denken – weil plötzlich Angst, Zeitdruck und Gefühle am Hörer hängen.

Der berüchtigte Enkeltrick und Schockanrufe sind keine „alten Maschen von gestern“, sondern leider sehr aktuelle Betrugsformen – professionell vorgetragen, psychologisch geschickt und oft so gut inszeniert, dass es theoretisch jeden treffen kann.

Deshalb war die Resonanz auf unsere gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südhessen organisierte Info-Veranstaltung „Enkeltrick und Schockanruf“ gestern Nachmittag auch erfreulich groß.

Dabei wollten viele von Ihnen nach der Begrüßung durch Bürgermeister Sebastian Bubenzer nicht nur hören, was Kriminalhauptkommissar Tobias Scholle von der Polizeiberatungsstelle des Polizeipräsidiums Südhessen zu erzählen hatte.

Einige teilten im Foyer der Sport- und Kulturhalle Hähnlein auch Ihre persönlichen Erfahrungen mit dubiosen Gewinnspielmitteilungen, vermeintlichen Kontaktaufnahmen von Verwandten oder auch anderen Betrugsformen, bei denen es skruppellosen Menschen ausschließlich darum geht, den eigenen Kontostand zulasten ihrer Opfer zu verbessern.

Um  allen, die nicht dabei sein konnten, ein paar Details mit an die Hand zu geben, zu denen KHK Tobias Scholle mehrfach auch sehr anschauliche Kurzfilme präsentierte, hier ein paar Infos aus seinem Vortrag:

  • Die Vorgehensweisen beim „Enkeltrick“ oder „Schockanruf“ ähneln sich. Am Telefon ist plötzlich eine Person, die sich meist als enge Verwandte ausgibt und dem Vernehmen nach in einer Notsituation ist. Die Betrüger suggerieren, dass nur durch schnelle Zahlung einer größeren Geldsumme oder Abgabe von Wertgegenständen das „Problem“ zu lösen ist. Wenn die erfundene Geschichte dann noch mit einem Unglück (zum Beispiel „Autounfall, eine Person ist ums Leben gekommen“) verbunden wird, stehen viele Angerufene schnell unter Schock und können dann oft wie eine „Marionette“ von den Betrügern ferngesteuert werden. Die Übergabe des Geldes wird schlussendlich über eine dritte Person abgewickelt, die sich als Freund/in des Verwandten ausgibt.
     
  • Wer solche Betrüger am Telefon hat, für den hat KHK Scholle eine klare Empfehlung: „Möglichst schnell auflegen“. Er wisse zwar, dass gerade ältere Menschen gelernt hätten, höflich und hilfsbereit zu sein, doch mit zunehmender Dauer des Gesprächs wachse die Gefahr, am Ende tatsächlich Opfer der Betrugsmasche zu werden. „Alles, was wirklich wichtig ist, kommt auf andere Art zu Ihnen“, betont der Kriminalhauptkommissar, dass schlechte Nachrichten entweder per Post geschickt und im Falle von Todesnachrichten beispielsweise immer persönlich durch die Polizei überbracht würden. „Nicht am Telefon und schon gar nicht als schockierende Nachricht“.
  • KHK Scholle wies mehrfach darauf hin, in fragwürdigen Fällen auf das eigene Bauchgefühl zu hören. Man müsse sich auch keine Gedanken machen, der Polizei helfen zu müssen, die Betrüger zu „überführen“. Das sei zweitrangig. Er rate allerdings dazu, nach dem Auflegen eines Telefonbetrugsversuchs gerne die Notrufnummer 110 zu wählen. Niemand müsse Angst haben, dass man dafür von der Polizei kritisiert werde oder dies gar als missbräuchlich eingestuft werde.
     
  • Bankangestellte sollten inzwischen gut geschult sein, bei dem Versuch, größere Summen kurzfristig von einem Konto abzuheben, bei den Kundinnen und Kunden nachzufragen. Vor allem, wenn die Kontoinhaber nervös wirken.
     
  • Beim sogenannten „Enkeltrick 2.0“ wird über Nachrichten auf dem Handy oft versucht, sensible Daten abzugreifen oder Kontakte aufzubauen, um später eine Betrugsmasche durchzuziehen. Dazu zählen zum Beispiel die berüchtigten Nachrichten: „Mama, ich habe eine neue Nummer… Bitte ruf mich doch mal zurück.“
     
  • Bei unbekannten Telefonnummern im Display lohne es sich, nicht dran zu gehen und die Nummer zunächst zu googeln, ob damit Betrugsversuche verbunden sein könnten. Wenn man sich jedoch meldet, dann besser nicht mit „Ja“ oder dem eigenen Namen, sondern mit „Hallo“. So werden potenziellen Tätern keine Informationen verraten und das „Ja“ kann nicht mitgeschnitten werden, um damit beispielsweise einen Vertragsabschluss zu unterstellen.
     
  • Grundsätzliches Problem bei betrügerischen Kontaktaufnahmen sei es, dass die Dunkelziffer hoch sei. Wer tatsächlich reingefallen ist und den Betrügern vielleicht mehrere tausend Euro übergeben hat, reagiere im Nachhinein oft mit Scham oder Angst, für diese Sache kritisiert zu werden. Doch wenn es schon schwierig sei, mit der eigenen Familie oder Freunden darüber zu reden: Die Polizei sollte auf jeden Fall kontaktiert werden, um alle Informationen in die künftige Präventionsarbeit einfließen zu lassen und im Idealfall Täter sogar dingfest zu machen.
     
  • An der Haustür gelte grundsätzlich: Keine unbekannten Personen in die eigenen vier Wände lassen. Sich von Amtspersonen oder Menschen im Einsatz besser auch einen Ausweis zeigen lassen.

Abschließend geht unser Dank natürlich an Tobias Scholle, der nach seinem Vortrag zur Präventionsinitiative „Wachsamer Nachbar“ im vergangenen Jahr nun schon zum zweiten Mal zu einer spannenden Infoveranstaltung nach Alsbach-Hähnlein kam.

Darüber hinaus danken wir aber auch unserer Kollegin Maike Ulrich aus dem Ordnungsamt, die nicht nur die Veranstaltung organisiert hat, sondern sich auch darum kümmert, dass wir als von der Polizei ausgezeichnete „KOMPASS-Kommune“ stetig am Ball bleiben, um unseren Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam mit der Polizei ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten.

Wer tiefer ins Thema einsteigen und sich auf alle möglichen Szenarien bestmöglich vorbereiten möchte, findet auf der offiziellen Seite zur Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zahlreiche Infobroschüren und Informationen:

https://www.polizei-beratung.de/