Alsbach-Hähnlein im ASP-Kerngebiet
Am 15. Juni 2024 wurde der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hessen registriert und seitdem kämpft insbesondere Südhessen gegen deren Ausbreitung. Auch rund um Alsbach-Hähnlein sind bereits mehrere Tiere der für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich verlaufenden Krankheit zum Opfer gefallen. Unsere Gemeinde liegt dabei derzeit im sogenannten Kerngebiet beziehungsweise ist Teil der Sperrzone III.
Das hat nicht nur Auswirkungen auf Landwirte und Schweinezucht-Betriebe, sondern auf alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in der freien Natur bewegen.
Denn es hat oberste Priorität, dass sich die Afrikanische Schweinepest nicht weiter ausbreitet. Besonders wichtig: Die infizierten Tiere dürfen nicht aufgescheucht werden, um eine räumliche Verbreitung des Erregers nicht zu begünstigen.
Da das Virus allerdings auch über eine Schuhkontamination weitergetragen werden kann, durften auf Basis einer Allgemeinverfügung des Landkreises u.a. in Alsbach-Hähnlein bis einschließlich 22. April 2025 offizielle Wald- und Feldwege nicht verlassen werden.Für Hundebesitzer galt gleichzeitig, dass die Tiere im Freien an die Leine genommen werden müssen.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung vom 23. April 2025 entfielen zwar die ASP-bedingte Leinenpflicht sowie das Wegegebot. Bitte beachten Sie jedoch, dass in Alsbach-Hähnlein jährlich zwischen dem 1. März und 30. Juni aufgrund der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht besteht. Dies wird durch folgende Gemeindesatzung geregelt.
Stets alle aktuellen Informationen zum Kampf gegen die Schweinepest stellt der Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Verfügung. Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Wichtige Information für Hundebesitzer
Mit einer neuen Allgemeinverfügung vom 23. April 2025 entfielen im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg zwar die ASP-bedingte Leinenpflicht sowie das Wegegebot.
Bitte beachten Sie jedoch, dass in Alsbach-Hähnlein aufgrund der Brut- und Setzzeit jährlich zwischen dem 1. März und 30. Juni eine Leinenpflicht für Hunde besteht. Dies wird durch folgende Gemeindesatzung geregelt.
Falls Sie ein totes Wildschwein entdecken...
Sofern Sie in diesen Tagen ein totes Wildschwein entdecken, melden Sie diesen Fund bitte unbedingt dem Veterinäramt des Landkreises. Dies ist online möglich, den Link dazu finden Sie hier. Sie können dem Veterinäramt aber auch direkt eine E-Mail schreiben oder sich unter der Rufnummer Telefonnummer: 06151 881 1800 an das ASP-Bürgertelefon des Landkreises wenden (besetzt montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr).
Da der Kadaver schnellstmöglich durch ausgebildete Bergeteams eingesammelt und im Anschluss in einem Labor auf das Virus beprobt werden soll, denken Sie bitte daran, möglichst exakte Ortsangaben zu übermitteln, wo Sie das tote Tier gesehen haben. Ideal wäre es, wenn Sie GPS-Daten angeben können.
Bitte fassen Sie das tote Tier keinesfalls an.
Warum weggeworfenes Essen ein Problem ist...
Essen wegzuwerfen, ist grundsätzlich keine gute Idee. In Zeiten der Afrikanischen Schweinepest wird dieser Effekt allerdings noch verstärkt.
Denn die Tierseuche kann auch über kontaminiertes Fleisch beziehungsweise Wurst übertragen werden, indem bis dato gesunde Tiere das weggeworfene Brötchen fressen. Während andere Säugetiere und auch der Mensch selbst beim Verzehr von belasteten Produkten nicht erkranken, haben Hausschweine und Wildschweine eine Wahrscheinlichkeit von weniger als fünf Prozent, nach einer Infektion die Seuche zu überleben.
Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass Sie Fleisch oder Wurst wegwerfen (müssen), achten Sie bitte darauf, dass viele öffentliche Mülleimer für Wildschweine durchaus zugängig sind. Nehmen Sie das zu entsorgende Produkt deshalb am besten mit nach Hause und nutzen Sie dafür gut verschlossenen, privaten Müll.
Weitere Informationen zur Schweinepest
Einen guten Überblick zu häufig gestellten Fragen beziehungsweise Detailinfos rund um die Afrikanische Schweinepest liefert uner anderem eine Broschüre des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Download hier)
Sehr zu empfehlen ist auch eine FAQ des Landkreises mit den häufigsten gestellten Fragen - hier.
Weitere Informationen gibt es auch auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.