Die wichtigsten Ergebnisse des Leitbild Wald
Die wichtigsten Ergebnisse in der Übersicht
- Bis zur Erstellung des Forsteinrichtungswerkes 2025 wird das bestehende Einschlagsmoratorium verlängert.
1 - Erhalt der Buchenwaldgesellschaften
- Bis 2035 soll ein mittlerer Totholzvorrat von 15 Kubikmetern pro Hektar erreicht werden. Dabei soll künftig auch die Qualität des Totholzes erfasst werden.
- Bis 2035 soll eine mittlere Anzahl von Habitatbäumen (inkl. Anwärter und Methusalembäumen) von mindestens 15 Stück pro Hektar ausgewiesen werden.
- „Das geschlossene Buchenwalddach“ soll erhalten werden.
- Keine künstlichen Lichtungen, um die Klimafunktion unter einem „geschlossenen Dach“ zu erhalten.
2 – Pflanzung und Naturverjüngung
- Naturverjüngung hat grundsätzlich Vorrang vor Pflanzung (begründete Ausnahmen – beispielsweise auf Kalamitätsflächen – sind zulässig)
- Im FFH-Gebiet sollen ausschließlich heimische Baumarten gepflanzt werden. Dabei sollen 75 Prozent der Flächen der Naturverjüngung vorbehalten sein.
- Nebenbaumarten wie Eiche, Hainbuche, Bergahorn, Birke und Elsbeere sind zulässig.
- Gleichzeitig soll der Verbiss im Jungwuchs beobachtet werden und die Jagd (nur aufgrund jagdaufsichtlicher Kennzahlen) intensiviert werden.
3 – Holznutzung
- Ab 2026 wird die mittlere Holznutzungsquote auf 65 Prozent begrenzt, bezogen auf den jährlichen Nachwuchs. Invasive Arten werden vorrangig genutzt. Das bedeutet auch, dass in Jahren, in denen kein Zuwachs erfolgt, auf Holznutzung (abseits der Verkehrssicherung) komplett verzichtet wird.
- Sofern das geschlagene Holz nicht für höherwertige Zwecke eingesetzt werden kann, soll es vorrangig für die Befeuerung der kommunalen Heizung (z.B. das Blockheizkraftwerk am Marktplatz Hähnlein) genutzt werden.
- Alternative Holzgewinnung in der „Ebene“ via Agroforst-Konzeption soll geprüft werden.
- 2030 sollen die Zielparameter beziehungsweise ihr Erreichen überprüft und bewertet werden.
4 – Wegekonzept
- Die Wege im Kommunalwald sollen klassifiziert werden, um unbedeutendere Wege aus der aktiven Unterhaltung zu nehmen bzw. gegebenenfalls komplett aufzugeben.
- Über die Anpassungen in der Unterhaltung wird informiert, in Form einer Beschilderung oder Infotafel.
- Ziel ist die Minderung der Kosten für die Verkehrssicherung und die Schaffung von Wildruhezonen
5 – Verkehrssicherung
- Da die Verkehrssicherung eine unabdingbare rechtliche Verpflichtung des Eigentümers ist, kann nicht darauf verzichtet werden. Sie soll jedoch im Einklang mit den Zielen des Leitbilds Wald erfolgen.
- Die Holznutzung aus Sicherheitsfällungen soll den Kenntwertzielen untergeordnet werden, dann aber möglich sein.
6 – Wasserhaltevermögen im Wald
- Ziel ist es, Wasser im Holzbestand zu halten. Dabei werden Drainagegräben zur Ableitung und Versickerung im Wald gehalten.
- Optimierung von Dolen und Ableitung des Wegewasser in die Fläche zur Versickerung
- Sicherung und Optimierung von Quellbereichen
7 – Öffentlichkeit und Akzeptanz
- Die Gemeinde gestaltet den Umgang mit den eigenen Waldflächen transparent. So wird nicht nur die Waldstrategie komplett veröffentlicht, sondern nach deren Vorlage auch das neue Forsteinrichtungswerk, das noch 2024 beauftragt werden soll. Die Dokumente werden dauerhaft auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
- Mittels konkreter Aktionen soll die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verstärkt werden. Denkbar wären unter anderem Grenzgänge im Wald, das Aufstellen von Hähertischen unter Einbeziehung von Schulklassen oder Mitmachaktionen zum Schutz von Verjüngungsaktionen.
8 – Umgang mit dem Wald in der Ebene
- Der Wald in der Ebene nimmt eine Sonderstellung ein, da er im Vergleich zum Bergwald im FFH-Gebiet naturferner und zum Teil auch stark geschädigt ist. Langfristig müssen Überlegungen zum klimastabilen Umbau dieser Waldstücke angestellt werden.
- Im Zuge eines Waldumbaus können sukzessive nicht heimische Baumarten entnommen und der Holznutzung zugeführt werden.
- Darüber hinaus wird über eine Agroforstkonzeption nachgedacht. Eine solche könnte durch ortsansässige, interessierte Landwirte im Auftrag der Gemeinde durchgeführt werden.